- Heiratsvormund
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Walī (arabisch ولي) bedeutet Verbündeter, Freund, Helfer, Beschützer und auch Heiliger, es hat verschiedene Bedeutungsnuancen. Im Koran-Vers Al-wala' wa-l-bara' (Sure 5,51) steht für wala' für Schützer/Patron, Vormund.
Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit dem Wālī (والي), dem Gouverneur einer Wilaya oder Vilayet (türk.). Im Osmanischen Reich war der Wali (türkisch: Vali) ein Herrscher, Gouverneur eines Vilayets. Er hatte damit im Osmanischen Reich den Rang eines Paschas, der einem General in der Armee gleichgestellt ist.
Bedeutung im schiitischen Islam
Basierend auf des Propheten Mohammed umstrittenen Ausspruch "Wessen Wali ich bin, dessen Wali wird nach mir Ali sein" bezeichnen Schiitische Muslime zudem den Imam Ali ibn Abi Talib als Wali Allahs, in diesem Sinne aber eher als einen "heiligen" Freund oder Vertrauten Gottes, und fügen den Satz "wa Ali Wali Allah" gar dem zentralen Glaubensbekenntnis der Schahada hinzu, was sie von den dies grundsätzlich ablehnenden Sunniten wesentlich unterscheidet.
Die Anhänger der ersten Safawiden wiederum ergänzten stattdessen "Ismail vali Allah".
Sonderrolle als Heiratsvormund
Für eine Heirat ist der Frau zwingend ein Wali als Heiratsvormund vorgeschrieben. Eine Ausnahme bildet lediglich die Wiederverheiratung von Frauen, die bereits geschieden oder verwitwet sind. Der Wali hat die Aufgabe, den Ehevertrag, nach Wünschen der Braut, auszuhandeln, ebenso die Brautgabe, die der Frau gegeben wird, nicht etwa ihrer Familie.
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