- Wali (Islam)
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Wali (arabisch ولي , DMG walī) bedeutet im Islam Verbündeter, Freund Gottes, Helfer, Beschützer und Heiliger. Der Begriff hat verschiedene Bedeutungsnuancen. Im Koran-Vers Al-wala' wa-l-bara' (Sure 5,51) steht walaʾ für Schützer/Patron, Vormund. Wali ist jemand, dem Gott nahe ist und der selbst Gott nahe ist.
Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit dem Wālī (والي), dem Gouverneur einer Wilaya oder Vilayet (türk.). Im Osmanischen Reich war der Wali (türkisch: Vali) ein Herrscher, Gouverneur eines Vilayets. Er hatte damit im Osmanischen Reich den Rang eines Paschas, der einem General in der Armee gleichgestellt ist.
Inhaltsverzeichnis
Wali als Gottesfreund
In der sufischen Literatur steht der Begriff walī häufig verkürzt für die Zusammensetzung walī Allāh ‚Gottesfreund‘. Der Gottesfreund nach sufischem Verständnis ist ein Mittler und Bindeglied zu Gott. Er steht im Schatten des Propheten und kann als Heiliger Wunder (kārāmat) vollbringen, wenn er dies im Gefolge des Propheten tut. Die Funktion als Mittler und Beschützer fasst Abu l-ʿAbbās Aḥmad ibn ʿAṭāʾ († 921/22 oder 923/24) für den Gläubigen einschränkend zusammen: „Wenn du nicht wagst, dich an Gott festzuhalten, dann halte dich am Rockschoß seiner Freunde fest!“[1]
Mehrere Koranverse sollen die Existenz der "Freunde Gottes" (awliyāʾ Allāh) als einer eigenen Klasse von Menschen, die über den anderen stehen, beweisen. Am bekanntesten sind die Suren 10:62/63, in denen es heißt: „Die Freunde Allahs brauchen doch (wegen des Gerichts) keine Angst zu haben, und sie werden (nach der Abrechnung am jüngsten Tag) nicht traurig sein, (sie) die (ihr Leben lang) geglaubt haben und gottesfürchtig waren.“ (Paret)
Nach verbreiteter Vorstellung bilden die Gottesfreunde zusammengenommen ein festgefügtes System hierarchisch geordneter Ränge. Innerhalb dieser Heiligenhierarchie nimmt Chidr eine herausragende Position ein. In mehreren sufischen Texten wird er als der „Vorsteher der Gottesfreunde" (naqīb al-awliyāʾ) bezeichnet.[2]
Bedeutung im schiitischen Islam
Basierend auf des Propheten Mohammed umstrittenen Ausspruch "Wessen Wali ich bin, dessen Wali wird nach mir Ali sein" bezeichnen Schiitische Muslime zudem den Imam Ali ibn Abi Talib als Wali Allahs. In diesem Sinne aber eher als einen "heiligen" Freund oder Vertrauten Gottes, und fügen den Satz "wa Ali Wali Allah" gar dem zentralen Glaubensbekenntnis der Schahada hinzu, was sie von den dies grundsätzlich ablehnenden Sunniten wesentlich unterscheidet.
Die Anhänger der ersten Safawiden wiederum ergänzten stattdessen "Ismail vali Allah".
Rolle als Heiratsvormund
Für eine Heirat nach islamischem Recht (Ausnahme, die hanafitische Rechtsschule), ist der Frau zwingend ein Wali als Heiratsvormund vorgeschrieben. Normalerweise ist der Vater der Wali, ist das nicht möglich, ein anderer naher Verwandter aus der Familie des Vaters.
Eine Ausnahme bildet lediglich in bestimmten Fällen die Wiederverheiratung von Frauen, die bereits geschieden oder verwitwet sind. Der Ehevertrag wird zwischen Bräutigam und Wali geschlossen.
Im klassischen islamischen Recht können Vater und Großvater väterlicherseits als Wali mudschbir die Frau auch gegen ihren ausdrücklichen Willen in die Ehe mit einem beliebigen Muslim zwingen.
Der Wali hat außerdem die Aufgabe, den Ehevertrag auszuhandeln, ebenso den Brautpreis und Morgengabe.
Siehe auch: Zwangsheirat
Einzelnachweise
- ↑ Anṣāri Ṭabaqāt 296, 4–6. Zitiert nach: Richard Gramlich: Die Wunder der Freunde Gottes. Theologien und Erscheinungsformen des islamischen Heiligenwunders. (Freiburger Islamstudien, Bd. XI) Franz Steiner, Wiesbaden 1987; S. 73
- ↑ Vgl. Patrick Franke: Begegnung mit Khidr. Quellenstudien zum Imaginären im traditionellen Islam. Beirut-Stuttgart 2000. S. 176.
Kategorien:- Person des Islam
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