Wali mudschbir

Wali mudschbir

Der Wali mudschbir, auch Wali mujbir (arabisch ‏ولي مجبر‎, DMG walī muǧbir, von wali ‚Vormund‘ und adschbara ‚zwingen‘), türkisch: mücbir veli ist nach dem islamischen Recht der Vater oder Großvater, der die jungfräuliche Braut als Heiratsvormund (wali) gegen ihren ausdrücklichen Willen zur Ehe mit einem beliebigen ehefähigen Muslim bestimmen kann.

Jungfräulich bedeutet in der Praxis, dass die Frau zu ihrer ersten Ehe gegen ihren ausdrücklichen Willen gezwungen werden kann, jedoch nicht zu weiteren Ehen. Der gewöhnliche Heiratsvormund kann zwar auch Schweigen, Lachen oder Weinen als Zustimmung zur Heirat werten, aber gegen den ausgesprochenen Willen der Braut darf er sie nicht verheiraten.

Nach hanafitischem Recht kann jeder Heiratsvormund eine minderjährige Braut zur ersten Ehe zwingen, die Braut hat jedoch das Recht, sich bei Erreichen ihrer Volljährigkeit wieder scheiden zu lassen.

Im Iran war die Gesetzeslage von 1958 bis 1998 so, dass das Verheiraten einer Braut ohne ihre Einwilligung als Sklaverei angesehen wurde und strafbar war. Seit 1998 ist ein solches Tun im Iran wieder legal.

In Malaysia ist die Zwangsverheiratung durch einen Wali mudschbir in mehreren Bundesstaaten legal[1], etwa im Staat Kelantan.

In Saudi-Arabien, wo die Scharia in vollem Umfange gültig ist, wird die Verheiratung durch den wali mudschbir nach hanbalitischem und schafiitischem Recht angewandt.

Einzelnachweise

  1. Seite des Malaysischen Ministeriums für Frauen, Familie und Entwicklung des Gemeinwesens

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