Hermunduren

Hermunduren
Karte der germanischen Stämme um 50 n. Chr. (ohne Skandinavien)

Die Hermunduren waren ein germanischer Volksstamm, der zur Gruppe der Elbgermanen (Herminonen) zählt und am Oberlauf der Elbe siedelte. Die Römer rechneten sie zur großen Stammesgruppe der Sueben und bezeichneten sie als treu ergebene Freunde der Römer.

In Nachbarschaft zu den Hermunduren siedelten nach Tacitus die Narister, Markomannen und Quaden (Germania, 42).

1 n. Chr. wurden Teile der Hermunduren durch den römischen Oberbefehlshaber Lucius Domitius Ahenobarbus in das von den Markomannen verlassene Gebiet am Main umgesiedelt. Sie gerieten unter die Oberhoheit des markomannischen Königs Marbod. Nach dem Krieg mit Arminius wird Marbod vom Goten Katualda gestürzt und geht daraufhin ins römische Exil. Für 51 n. Chr. sind Kämpfe an der Donau belegt, in denen die Hermunduren unter ihrem Fürsten Vibilius den Usurpator Katualda stürzten. Im Jahre 58 n. Chr. wird von einem hermundurischen Sieg über die Chatten in der legendären Salzschlacht berichtet, in der es wahrscheinlich um die Salzquellen an der Werra oder der Saale ging. Zuletzt erhält man 166 n. Chr. bis 180 n. Chr. Kenntnis von der Teilnahme der Hermunduren an den Markomannenkriegen auf Seiten der aufständischen Markomannen und Quaden gegen Marcus Aurelius.

In Thüringen werden archäologische Funde von Fibeln, eisernen Waffen, Terrinen, Schalenurnen und rädchenverzierten Keramikteilen als hermundurisch gedeutet. Diese wanderten vermutlich von der Elbe her allmählich nach Süden und Südwesten und drängten die dort siedelnden Kelten über den Thüringer Wald ab, sofern sie sich nicht mit ihnen vermischten.

Ca. 300 Jahre bestehen keinerlei Nachrichten über das Gebiet, so dass stark angenommen werden muss, dass Hermunduren abgewandert sind. Im 4./5. Jahrhundert n. Chr. wanderten Angeln und Warnen von Norden in das ehemalige Siedlungsgebiet der Hermunduren ein. Auch aus anderen Gegenden kamen neue Stämme in dieses Gebiet, die später den Stammesverband der Thüringer bildeten. Noch um 800 wird das von den fränkischen Besatzern aufgezeichnete Gesetzeswerk der Thüringer als Lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum bezeichnet.

Literatur

  • Tacitus, Cornelius Publius: Germania; Düsseldorf: Artemis & Winkler, 2001
50.610.1

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