- Herstellererklärung
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Eine Herstellererklärung im Sinne der Maschinenrichtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 1998 wurde für eine nicht selbständig funktionsfähige Maschine durch den Hersteller oder einen Bevollmächtigten ausgestellt. Sie musste nach Anhang IIB der Richtlinie den Hinweis enthalten, dass die Inbetriebnahme einer Maschine oder Anlage, in die diese Komponente eingebaut ist, solange untersagt ist, bis die Konformität mit der Richtlinie festgestellt ist.
In der Neufassung der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG vom 17. Mai 2006) wurde die Herstellererklärung rechtsverbindlich seit dem 29. Dezember 2009 durch eine Einbauerklärung ersetzt.
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