- Hochschulschrift
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Als Hochschulschriften (HSS) bezeichnet man im Bibliothekswesen üblicherweise nur Dissertationen und Habilitationsschriften.
Eine Minderheitenmeinung sieht auch in den Examensarbeiten an Universitäten (Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Lizentiatsarbeiten usw.), also Arbeiten zur Erlangung eines akademischen Grades und Abschlussarbeiten, Hochschulschriften. Diese werden zwar in der Regel nicht gedruckt, gelten aber, wenn sie in einem Exemplar in eine Bibliothek gelangen, als veröffentlicht. Sie zählen zur so genannten Grauen Literatur. In Österreich besteht eine Pflichtablieferung der Diplomarbeiten an die Hochschulbibliothek. Sie werden auch in der dortigen Nationalbibliographie erfasst.
Auf den so genannten Hochschulschriftenservern (Dokumentenservern) der Universitätsbibliotheken werden häufig neben Dissertationen und Habilitationsschriften auch solche Abschlussarbeiten aufgenommen. Dissertationen und Habilitationsschriften werden zunehmend online publiziert.
Lehrmaterialien und Vorlesungsverzeichnisse sind keine Hochschulschriften.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Hochschulbibliotheken liefern Dissertationen und - soweit sie sie erhalten - Habilitationsschriften bei der Deutschen Nationalbibliothek ab, die sie in ihrer Reihe H registriert: Reihe H - Hochschulschriften. Dissertationen und Habilitationsschriften deutscher Hochschulen und deutschsprachige Dissertationen und Habilitationsschriften des Auslandes, unabhängig von ihrer Erscheinungsform. Hauptteil mit Register, erscheint monatlich (DDB-Website). Die online abgelieferten Hochschulschriften sind als Netzpublikationen mit ihren Metadaten im OPAC der Deutschen Bibliothek aufzufinden. Als Volltextsuchmaschine kann Forschungsportal.Net verwendet werden.
Siehe auch
Literatur
- G. Pflug: Hochschulschriften (HSS), in: Severin Corsten (Hg.): Lexikon des gesamten Buchwesens, 2. Aufl., Bd. 3, S. 490, Hiersemann, Stuttgart 1991, ISBN 3-7772-8527-7.
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