- Altbau
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Als Altbau wird ein Wohngebäude überwiegend aufgrund seiner Beschaffenheit und der während bestimmter Zeitperioden üblichen Bauweise bezeichnet. Hiermit ist im Wesentlichen die bis zum Zweiten Weltkrieg übliche Bauweise im Wohnungsbau gemeint, bei der typischerweise Mauerwerkswände, Holzbalkendecken und Kastenfenster verwendet wurden. Der Beginn der Bauausführung von Betonwänden und -decken sowie Verbund- und Isolierglasfenstern markiert deshalb allgemein das Ende der Altbauära und wird in Deutschland meist auf das Jahr 1949 datiert. In dieser Weise wird der Begriff zum Beispiel auch im Berliner Mietspiegel definiert und verwendet. Ein weiteres Kriterium, das gern als typisch für einen Gründerzeitaltbau genannt wird, ist die lichte Raumhöhe von mehr als 3 Metern. Der Begriff steht im Gegensatz zum Begriff des Neubaues.
Inhaltsverzeichnis
Bestandsschutz
Bauordnungsrechtlich ist die Begriffsbestimmung von erheblicher Bedeutung, da Altbauten unter den Bestandsschutz der Bauordnung fallen. Es wird davon ausgegangen, dass sie zum Zeitpunkt ihrer Entstehung nach geltenden Gesetzen errichtet wurden, und nur diese erfüllen müssten. Bei Neubau eines ähnlichen Bauvorhabens kann man sich deshalb nicht einfach auf den gleichartigen Bestand eines benachbarten Altbaus berufen.
Zwischen den Weltkriegen errichtete Wohnhäuser und Mischbauformen werden gelegentlich als Altneubauten bezeichnet.Österreich
In Österreich bezeichnet man mit Altbau ein Wohnhaus, das auf Grund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist.
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Altbau – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenKategorie:- Bauwerk nach Status
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