- Hoover-Moratorium
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Als Hoover-Moratorium wird die Erklärung des US-Präsidenten Herbert C. Hoover vom 20. Juni 1931 bezeichnet, die internationalen Zahlungsverpflichtungen aufgrund der Weltwirtschaftskrise für ein Jahr auszusetzen. Damit waren nicht nur die deutschen Reparationszahlungen an die europäischen Siegermächte des Ersten Weltkriegs gemeint, sondern auch die interalliierten Kriegsschulden, die Großbritannien, Frankreich und ihre Verbündeten während des Weltkriegs bei den USA aufgenommen hatten und die sie mit ihren Reparationseinnahmen zurückzahlten.
Nach komplizierten Verhandlungen gegen den zähen Widerstand Frankreichs trat das Moratorium schließlich am 6. Juli 1931 in Kraft.
Hoover machte seinen Vorschlag in einer Zeit, in der die Folgen der Weltwirtschaftskrise Europa besonders hart getroffen hatten: Am 11. Mai 1931 brach in Österreich die Creditanstalt zusammen. Auch Staat und Wirtschaft in Deutschland bewegten sich am Rand des finanziellen Zusammenbruchs.
Jedoch fürchtete Hoover vor allem die internationalen Auswirkungen. Sein Ziel war es, das sich wieder abzeichnende Wirtschaftswachstum in seiner Anlaufphase von den Zahlungsverpflichtungen der Staaten zu entlasten und dadurch anzuregen. In Deutschland wurde der Vorstoß des US-Präsidenten begrüßt, da die Regierung Brüning in ihm einen Schritt in Richtung auf die Aufhebung sämtlicher Reparationsverpflichtungen aus dem Ersten Weltkrieg sah. Frankreich fühlte sich dagegen von den USA übergangen, da es vorher nicht konsultiert worden war. Erst nach wochenlangen Verhandlungen stimmte die französische Regierung unter Ministerpräsident Pierre Laval zu.
Unter anderem dieser Widerstand führte dazu, dass die Initiative ihre vertrauensbildende und stabilisierende Wirkung kaum entfaltete. Am 13. Juli brach das deutsche Bankensystem zusammen. Die deutschen Banken hatten seit dem Dawes-Plan kurzfristige Kredite in Milliardenhöhe aufgenommen und zum Teil langfristig weiterverliehen. Diese kurzfristigen Kredite wurden nun gekündigt, sodass die Regierung keinen anderen Ausweg wusste, als die Banken für mehrere Tage per Notverordnung zu schließen. In der Folgezeit wurde der Geschäftsverkehr nur sehr zögerlich wieder aufgenommen, was die prekäre Wirtschaftslage in Deutschland extrem verschärfte.
Folge der Bankenkrise war, dass die Reichsbank auf absehbare Zeit über keine ausreichenden Devisen mehr verfügte, um die Reparationszahlungen wieder aufzunehmen. Nachdem zwei internationale Expertenkomitees im Spätsommer und im Herbst 1931 festgestellt hatten, dass eine Wiederaufnahme der Zahlungen die Rückkehr des Vertrauens der ausländischen Geldgeber behindern würde, einigte sich die Konferenz von Lausanne im Sommer 1932 darauf, die Reparationen zugunsten einer symbolischen Restzahlung zu streichen. Die USA weigerten sich, eine analoge Vereinbarung über die interalliierten Kriegsschulden zu treffen, weswegen Großbritannien und Frankreich sich bis heute weigern, die Schulden zu zahlen.
Literatur
- Helmuth K. G. Rönnefahrt, Heinrich Euler: Konferenzen und Verträge. Vertrags-Ploetz. Handbuch der geschichtlich bedeutsamen Zusammenkünfte und Vereinbarungen. Teil II. 4. Band: Neueste Zeit, 1914–1959. 2. erweiterte und veränderte Auflage. Ploetz Verlag, Würzburg 1959, S. 109f.
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