- Konferenz von Lausanne
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Auf der Konferenz von Lausanne vom 16. Juni bis 9. Juli 1932 zwischen Deutschland, Großbritannien und Frankreich erreichte die deutsche Regierung unter Franz von Papen das Ende der durch den Versailler Vertrag auferlegten Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg.
Obwohl der Lausanner Vertrag nie ratifiziert wurde, trat er faktisch in Kraft. In ihm wurde die Weimarer Republik zu einer Restzahlung von drei Milliarden Goldmark verpflichtet, zahlbar in fünfprozentigen Obligationen an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel. Die Obligationen waren frühestens nach Ablauf von drei Jahren einlösbar, der Zinsertrag fiel den Gläubigermächten zu. Die Rückzahlungsverpflichtung für die bereits bestehenden deutschen Schulden blieben unberührt.
Dieser politische Paukenschlag wurde von der deutschen Delegation dadurch erkauft, dass sie auf die Streichung des Kriegsschuldartikels und der Abrüstungsbestimmungen aus dem Versailler Vertrag verzichtete. Die Opposition in Deutschland – Konservative, Kommunisten und Nationalsozialisten – lehnte deshalb den Vertrag von Lausanne als unzureichend ab.
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