Deutsche Bankenkrise

Deutsche Bankenkrise

Als Deutsche Bankenkrise werden die wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen der Bankenkrise nach dem Zusammenbruch der Danat-Bank 1931 bezeichnet. Sie war ein Aspekt der Weltwirtschaftskrise.

Inhaltsverzeichnis

Finanzpolitische und strukturelle Rahmenbedingungen

Mehrere Strukturelemente hatten das deutsche Bankensystem schon vor 1931 labil gemacht: Während der Hyperinflation von 1923 verloren die Kreditinstitute im Durchschnitt mehr als zwei Drittel ihres Eigen- und Fremdkapitals. Auch wurde das Vertrauen in das Bankensystem durch die Inflation beschädigt: Die Bereitschaft der inländischen Anleger, den Banken trotz hoher Zinsen Geld in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen, war sehr niedrig. Dies galt vor allem für Geldanlagen mit langer Laufzeit. Wegen der erhöhten Kapitalnachfrage der Wirtschaft in der Phase der wirtschaftlichen und politischen Stabilisierung nach Überwindung der Inflation ergab sich insbesondere für die mit der Industrie verkehrenden Berliner Großbanken nur die Möglichkeit der Refinanzierung über oft kurzfristige Auslandskredite. Von besonderer Brisanz war dabei die Tatsache, dass der überwiegende Teil dieser Darlehen nur in Fremdwährung gewährt wurde.

Die Folge war, dass viele Banken Ende der 1920er Jahre erhöhte Fristentransformationsrisiken und Wechselkursrisiken übernommen hatten.

Die Kreditinstitute refinanzierten sich bei Liquiditätsengpässen über die Reichsbank. Deshalb schmälerten Kündigungen von ausländischen (Fremdwährungs-) Krediten auch die zur gesetzlich vorgeschriebenen Währungsdeckung vorgesehene Devisenreserven der Reichsbank. Verlor die Reichsbank Devisen, durfte sie also weniger Kredite an die Banken geben – eine Welle von Kreditabzügen würde also die Zahlungseinstellung der betreffenden Institute erzwingen und damit eine Vernichtung des deutschen Kredites im Ausland herbeiführen.

Sowohl die ausländischen als auch die inländischen Geldgeber waren nach den Erfahrungen der Inflation oft nur zur Vergabe von kurzfristigen Krediten bereit, denen auf der anderen Seite insbesondere das Bedürfnis nach langfristigen Investitionskrediten gegenüberstand. So hatten in der Realität viele kurzfristige Kredite zur Finanzierung von sich langfristig amortisierenden Maschinen und Anlagen beigetragen, die im Falle einer Kreditkündigung nur mit großen Schwierigkeiten veräußert werden konnten. Da diese Kredite jedoch in der Phase der wirtschaftlichen und politischen Stabilität wegen des hohen Zinsniveaus periodisch verlängert wurden, meinten die beteiligten Bankiers und Industriellen die in dieser Abweichung zwischen Fälligkeit des eingesetzten Kapitals und Liquidierbarkeit der damit finanzierten Vermögenswerte liegende Gefahr angesichts fehlender alternativer Kreditquellen als vertretbares Risiko hinnehmen zu müssen. So betrug der Anteil der kurzfristig zur Verfügung stehenden Mittel am Fremdkapital bei den Berliner Großbanken 1929 im Durchschnitt 97,1 %, wobei sich 38 % des gesamten Fremdkapitals aus ausländischen Krediten zusammensetzte. Zugleich wiesen diese Kreditinstitute nur eine geringe Liquidität auf: 1929 betrug ihre Barliquidität im Durchschnitt nur 3,8 %, die Liquidität 2. Grades gerade einmal 37,3 % bei einer schon oben erwähnten fast dreimal so hohen kurzfristigen Verschuldung.

Gleichwohl gab es zwischen den Großbanken erhebliche Unterschiede bezüglich der Fälligkeitsstruktur und Herkunft der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel: So hatte die DANAT-Bank auch aufgrund ihrer expansiven Geschäftspolitik überdurchschnittlich viele kurzfristige Auslandskredite aufgenommen, während die Berliner Handelsgesellschaft keine ausländischen Gelder mit einer Laufzeit unter sechs Monaten hereinnahm. Anders hingegen stellte sich die Situation der Sparkassen und öffentlichen Kreditinstitute dar, die außer den Landesbanken und Girozentralen keine nennenswerte ausländische Verschuldung aufwiesen: Da sich diese Banken ohne eigenes Vermögen in der unmittelbaren Trägerschaft der Kommunen befanden, sahen sich die bei ihnen deponierten Spar- und Giroeinlagen häufig den Begehrlichkeiten der in den Vorständen dominierenden Gemeindevertreter ausgesetzt, die diese Mittel über Kommunalkredite zur Finanzierung von sich nur langfristig rentierenden Investitionsvorhaben oder von Sozialleistungen heranzogen. Faktisch war somit im Durchschnitt ein erheblicher Teil der jederzeit abrufbaren Spareinlagen langfristig ausgeliehen. Insgesamt wies der deutsche Finanzsektor in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre eine hohe Labilität auf, die durch das hohe deutsche Zinsniveau und die zu dieser Zeit relative politische Stabilität der Weimarer Republik ausgeglichen wurde.

Vorgeschichte und Verlauf der Bankenkrise

Reichsbankgebäude in der Berliner Jägerstraße

Seit Beginn des New Yorker Börsenbooms, der dem Krach vom Schwarzen Donnerstag 1929 vorausging, mehrten sich die Anzeichen für eine nachlassende Bereitschaft ausländischer Gläubiger, Kapital nach Deutschland zu geben. Eine erste Welle von Kreditkündigungen gab es nach der Reichstagswahl 1930, in der die NSDAP über 18 Prozent der Stimmen errungen hatte und damit zweitstärkste Partei geworden war. Die Unsicherheit, ob der erst seit wenige Monaten amtierende Reichskanzler Heinrich Brüning sich mit seinem Minderheitskabinett würde halten können, trug zur Verunsicherung der Gläubiger bei. Die Berliner Großbanken verloren in den ersten sechs Wochen nach der Wahl über 700 Mio. RM an ausländischen Krediten, die auch nach der Stabilisierung der Verhältnisse nicht zurück nach Deutschland gegeben wurden. Wegen der sich daraus ergebenen Verminderung der Fremdmittel hätten die Kreditinstitute nun im gleichen Umfang die der Industrie gewährten Kredite abbauen müssen, doch waren diese langfristig ausgegeben worden und nicht kündbar, wenn sie nicht ohnehin gerade fällig waren. Insgesamt erhöhten die Abzüge vom Herbst 1930 den Deflationsdruck auf die ohnehin schwache Konjunktur.

Durch den seit Januar 1931 auf niedrigem Niveau wieder einsetzenden ausländischen Kapitalabzug wurde diese Entwicklung noch verschärft. Neben der sich immer weiter verringernden Liquidität hatten die Kreditinstitute zusätzlich mit anderen Schwierigkeiten zu kämpfen: Zur Sicherung von Darlehen und aus spekulativen Gründen besaßen sie umfangreiche Aktienpakete zahlreicher Unternehmen, die wegen des mit der Wirtschaftskrise einhergehenden Kursverfalles an den Börsen zunehmend entwertet wurden (siehe auch Aktienindex des Statistischen Reichsamtes). Einhergehend mit den zur Kurspflege gekauften eigenen Aktien waren diese Effekten aufgrund der eingeschränkten Aufnahmefähigkeit der Kapitalmärkte nicht zu verkaufen, ohne einen Kurssturz zu provozieren. Faktisch besaßen daher diese Papiere den Charakter einer langfristigen Kapitalanlage, die wegen des fortschreitenden Wertverfalles über die Abschreibungen die Ertragssituation der Banken belasteten und nicht als Liquiditätsreserve genutzt werden konnten. Obwohl die deutschen Großbanken 1930 im Durchschnitt noch einen Reingewinn erzielten, war ihre Ertragslage bedingt durch die Wirtschaftskrise allgemein stark rückläufig.

Ehemalige Zentrale der Creditanstalt in der Wiener Schottengasse

Aufgrund vergleichbarer Schwierigkeiten vermeldete die Österreichische Creditanstalt (die sog. „CA”) am 11. Mai 1931 im Rahmen ihrer Bilanzveröffentlichung einen Jahresverlust von 140 Mio. Schilling, der fast das gesamte Grundkapital der Bank aufzehrte. Als Reaktion auf diese Nachricht setzte in den nächsten Tagen ein Ansturm der in- und ausländischen Gläubiger auf die Creditanstalt und auf andere österreichische Banken ein, der nur durch die Nachricht von einem internationalen Kredit über 150 Mio. Schilling für die österreichische Zentralbank gestoppt werden konnte. Aus den Bilanzen war es für die ausländischen Kreditoren ersichtlich, dass die anderen Großbanken auch in Deutschland mit ähnlichen Problemen zu kämpfen hatten. Bei einem Zusammenbruch der größten österreichischen Geschäftsbank erschien vielen daher eine weitere Geldanlage bei deutschen Banken mit zu hohen Risiken verbunden zu sein. Die Bekanntgabe eines großen Verlustes beim Karstadtkonzern am 11. Mai und die wenig später, am 30. Mai, gemeldete Schieflage des Versicherungsunternehmens Nordstern verstärkten die Unsicherheit. Anleger vor allem aus dem Ausland zogen im Mai 1931 umgerechnet über 288 Mio. RM in Devisen von deutschen Banken ab.

In dieser kritischen Situation wollte die Regierung Brüning ihre zweite „Notverordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen“ innenpolitisch abfedern, die weitere harte Sparmaßnahmen enthielt. Zu diesem Zweck veröffentlichte sie am 9. Juni 1931 eine Erklärung, in der eine weitere Belastung Deutschlands durch Reparationsleistungen als wirtschaftlich untragbar bezeichnet wurden. Diese Erklärung ging als „Tributaufruf“ in die Geschichte ein, weil die Regierung, dem Sprachgebrauch der Rechtsradikalen folgend, die Reparationen delegitimierend als Tribute bezeichnete. Die Wirkung dieser für die öffentliche Meinung in Deutschland bestimmten Erklärung war im Ausland verheerend: Da Deutschland nach dem Young-Plan nur im Fall von,,abnormen wirtschaftlichen Schwierigkeiten" einen Teil seiner Reparationsverpflichtungen gestundet bekommen konnte, befürchteten viele Gläubiger einen Staatsbankrott und versuchten zuvor noch ihre Mittel aus Deutschland abzuziehen. Die Reichsbank verlor daher in den ersten vier Tagen nach dem Tributaufruf über 400 Mio. Reichsmark an Devisen. Zur weiteren Verunsicherung trug am 10./11. Juni die Forderung mehrerer Fraktionen im Ältestenrat des Reichstages nach einer Einberufung des Parlaments bei. Dabei drohte die Notverordnung aufgehoben zu werden, die mit ihren drastischen Mitteln die Zahlungsfähigkeit des Reichs sicherte, und die Regierung Brüning gestürzt zu werden. Erst als die Einberufungsanträge mit den Stimmen der SPD am 16. Juni abgelehnt worden waren, verminderten sich die Kapitalabzüge wieder. Insgesamt hatte die Reichsbank in der Zeit vom 1. bis zum 17. Juni ca. 1,4 Milliarden RM verloren, das waren mehr als die Hälfte ihres Gold- und Devisenbestandes. Dadurch geriet sie in gefährliche Nähe zu der durch den Young-Plan vorgeschriebenen Deckungsgrenze von 40 %.

In der Literatur ist der Reichsbankleitung vorgeworfen worden, den Refinanzierungswünschen der Geschäftsbanken insbesondere bezüglich von Devisen allzu leichtfertig nachgekommen zu sein, während die Großbanken mit ihren eigenen Reserven die Kapitalflucht mitfinanziert hätten. Ohne Zweifel sind von den Kreditinstituten die eigenen Devisenbestände nicht nur zur Rückzahlung von ausländischen Krediten herangezogen worden. Wegen der schon oben erwähnten Abschaffung einer auch nur unvollkommenen Bankenaufsicht war es der Reichsbank jedoch nicht ersichtlich, in welchem Umfang sich die Banken im Ausland verschuldet hatten. Aus der Sicht der Reichsbank bestand bei einer Ablehnung der an sie herangetragenen Refinanzierungsanforderungen in Devisen die Gefahr einer Zahlungseinstellung der betreffenden Kreditinstitute gegenüber den ausländischen Gläubigern, die das Vertrauen des Auslandes endgültig untergraben und damit die internationale Kreditfähigkeit Deutschlands beendet hätte. Somit erschien es ihr unvermeidlich, bis zur Erschöpfung der Reserven zumindest allen Devisenanforderungen der Geschäftsbanken nachzukommen. Bei der nach der Bankenkrise erfolgten Verzeichnung der deutschen Auslandsverschuldung im Verhältnis zu den in Deutschland vorhandenen Devisenbeständen trat deutlich hervor, dass die Fremdwährungsreserven der Geschäftsbanken (sowie letztendlich alle noch vorhandenen Rücklagen) nicht im Entferntesten die ausländischen Schulden hätten begleichen können. Somit kann auch aus heutiger Sicht die Politik der Reichsbank als richtig beurteilt werden, da bei einer durch eine Devisenrestriktion der Reichsbank provozierten Zahlungseinstellung ein Moratorium für kommerzielle Auslandsschulden nicht oder nur zu schlechteren Bedingungen zustande gekommen wäre.

Hauptgeschäftshaus der Disconto-Gesellschaft, Behrenstraße 43/44 (alte Fassade)

Die nach dem 16. Juni einsetzende Beruhigung hielt jedoch nur kurz an: Einen Tag darauf gab der größte europäische Wollkonzern, die Norddeutsche Wollkämmerei (abgekürzt,,Nordwolle"), bei seiner Bilanzvorstellung einen hohen Verlust bekannt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung traten jedoch weitere, aus spekulativen Geschäften stammende Einbußen hervor, die zuvor durch den Vorstandsvorsitzenden Carl Lahusen mittels betrügerischer Machenschaften innerhalb der Konzernstruktur verschoben und damit verschleiert werden konnten. Mit dem sich bald darauf abzeichnenden Zusammenbruch der Norddeutschen Wollkämmerei begann die eigentliche akute Phase der Bankenkrise. Schon frühzeitig (am 11. Mai) erfuhr der Vorstandsvorsitzende der DANAT-Bank Jacob Goldschmidt, die sich zusammen mit der Dresdner Bank durch umfangreiche Kredite bei der Nordwolle engagiert hatte, dass die Bilanzen des Konzernes gefälscht waren und der eigentliche Verlust das Unternehmen existentiell gefährdete. Anstatt der Reichsbank und der Dresdner Bank den Konkursbetrug Lahusens zu eröffnen, versuchte Goldschmidt jedoch zunächst weitere Mittel zur Stützung der Nordwolle aufzutreiben. Nach späteren Angaben Goldschmidts geschah das vor allem in der Absicht, die Verhandlungen über ein Moratorium für Reparationszahlungen nicht durch eine Veröffentlichung des wahren Ausmaßes der Schwierigkeiten der Nordwolle gefährden zu wollen. In Wirklichkeit dürfte jedoch eher die Besorgnis um die Zahlungsfähigkeit des von ihm geleiteten Kreditinstitutes im Vordergrund gestanden haben. Bei einer rechtzeitigen Unterrichtung zumindest der Reichsbank hätten vor einer allgemeinen Veröffentlichung Maßnahmen getroffen bzw. in Ruhe diskutiert werden können, um einen Zusammenbruch der Nordwolle bzw. der involvierten Banken zu verhindern. Die Reichsbank erfuhr erst durch die Bank of England am 12. Juni von den Schwierigkeiten des Konzernes, ohne jedoch den ganzen Umfang der Verschuldung zu kennen. Die von Reichsbankpräsident Luther zumindest zu diesem Zeitpunkt geübte Passivität angesichts dieser Nachricht ist in der Literatur bisweilen kritisiert worden. Da eine existentielle Bedrohung der Nordwolle und damit einhergehend der DANAT-Bank für die Reichsbankleitung nicht erkennbar war, konnte die Nachricht von den Schwierigkeiten eines Unternehmens angesichts der Wirtschaftskrise keine besondere Dramatik besitzen. Nur wenige Firmen befanden sich damals nicht in Schwierigkeiten. Eine Zurückhaltung Luthers wird daher auch einhergehend mit der durch die Devisenabzüge eingetretenen Belastung als verständlich erscheinen.

Am gleichen Tag, als die Reichsbank von den Problemen der Nordwolle erfuhr, versuchte Goldschmidt Henry Nathan, ein Vorstandsmitglied der Dresdner Bank, für ein Vorhaben zu gewinnen: Da weder die DANAT- noch die Dresdner Bank über ausreichend liquide Mittel verfügten, um einem im Rahmen der Schwierigkeiten der Nordwolle vorhersehbaren Run standzuhalten, sollte Reichsbankpräsident Luther durch die Drohung des Schalterschlusses zur Annahme von nicht-diskontfähigen Wechseln gezwungen werden. Nathan wollte diesem Vorgehen jedoch nur mit Einverständnis und im Verbund mit der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft zustimmen, was aber Goldschmidt aufgrund der zwischen ihm und dem Vorstand der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft bestehenden Animositäten strikt ablehnte. Eine Unterredung mit Luther kam somit auch von Seiten der Dresdner Bank nicht zustande, da Nathan bis Ende Juni das wahre Ausmaß der Verschuldung nicht kannte. Wegen der schon in verschiedenen Zeitungen publizierten Gerüchte über ein anstehendes Konkursverfahren der Nordwolle und den daraus resultierenden Schwierigkeiten der DANAT-Bank setzten die aufgrund der abgesagten Reichstagseinberufung verminderten Kreditkündigungen wieder in voller Höhe ein, sodass am 19. Juni der Gold- und Devisenbestand der Reichsbank nur noch umgerechnet 100 Mio. RM über der gesetzlich vorgeschriebenen Deckung von 40 % lag. Nachdem sich Luther am 20. Juni vergeblich um einen Rediskontkredit bei der Bank of England bemüht hatte, wurde daher auf Beschluss des Reichsbankdirektoriums eine Kontingentierung der von den Geschäftsbanken einzureichenden Wechsel zum 22. Juni eingeführt. Durch ein angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der sich zuspitzenden Kreditkrise in Deutschland vom amerikanischen Präsidenten Hoover am 20./21. Juni verkündetes, zunächst auf ein Jahr befristetes Moratorium für politische Auslandsschulden schien sich jedoch die Lage zu beruhigen, da die ausländischen Gläubiger in der Hoffnung einer finanziellen Konsolidierung des Reichshaushaltes und der gesamten Wirtschaft ihre Kapitalabzüge stark verminderten.

Die seit der Veröffentlichung des Hoover-Moratoriums eingetretene Entlastung hielt jedoch nur kurz an: Frankreich widersetzte sich zunächst als größter Reparationsgläubiger einer vorübergehenden Zahlungseinstellung Deutschlands, sodass das Moratorium erst am 7. Juli in Kraft trat. Des Weiteren scheiterte die Reichsbank in ihren wiederholten Versuchen, durch einen umfangreichen Rediskontkredit von den ausländischen Notenbanken ihren Devisenbestand zu erhöhen. Nach Verhandlungen mit der Bank of England, der Federal Reserve Bank und der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel wurden ihr am 24. Juni lediglich 100 Mio. Dollar zugesagt, so dass das Devisenportefeuille der Reichsbank weiterhin nur geringfügig über der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungspflicht verharrte. Einer scheinbar bevorstehenden Zahlungseinstellung versuchten daher die ausländischen Gläubiger mit einer Kündigung ihrer noch in Deutschland verbliebenen Kredite zu begegnen, was nun den Devisenabzug ab dem 27. Juni wiederum stark ansteigen ließ. Selbst die am 7. Juli erfolgte Verständigung mit Frankreich bezüglich des Hoover-Moratoriums konnte die Kreditkündigungen nicht mehr eindämmen bzw. beenden, da das Vertrauen der ausländischen Gläubiger in die Bonität der deutschen Wirtschaft vor allem auch wegen des abzusehenden Konkurses der Nordwolle erschüttert war. Am 1. Juli erfuhren die Reichsbank und die Reichsregierung von dem wahren Ausmaß der Verluste des Nordwollekonzerns. Schon aus Rücksicht auf die britischen Gläubiger schien eine Sanierung des Unternehmens dringend geboten, obwohl weder das Reich noch die Reichsbank die erforderlichen Mittel dafür aufbringen konnten. In den Ministerbesprechungen der folgenden Tage einigten sich die Reichsbank mit den Geschäftsbanken auf eine Kapitalrekonstruktion, bei der das Reich 50 Mio. RM zur Ausgabe neuer Aktien zur Verfügung stellen sollte im Ausgleich zu einem umfangreichen Forderungsverzicht der Gläubigerbanken. Finanzminister Dietrich und Brüning stimmten diesem Plan unter der Bedingung zu, dass das Hoover-Moratorium zuvor in Kraft träte und damit das Reich die erforderlichen Mittel zur Verfügung hätte. Zur Beruhigung der Finanzmärkte versuchte Brüning darüber hinaus die Wirtschaft zur Bildung eines Garantiesyndikates zu bewegen, bei dem alle Unternehmen mit einem Betriebsvermögen über 5 Mio. RM gemeinschaftlich eine Ausfallbürgschaft von 500 Mio. RM zu Gunsten der Tochtergesellschaft der Reichsbank, der Golddiskontobank, übernehmen sollten. Insbesondere auch die großen Firmen hielten sich jedoch mit Zusagen merklich bedeckt, sodass die schließlich per Notverordnung am 8. Juli durchgesetzte Wirtschaftgarantie ihre Wirkung auf das Ausland verfehlte.

Am gleichen Tag suchte Jacob Goldschmidt den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft auf, Oscar Wassermann, um ihn angesichts der Liquiditätsprobleme der DANAT-Bank zu einer Fusion beider Kreditinstitute zu bewegen, was jedoch bei Wassermann auf Ablehnung stieß. Im Rahmen einer Besprechung mit Brüning erklärte Goldschmidt daraufhin am nächsten Tag, dass die DANAT-Bank ohne Unterstützung keine Zahlungen mehr werde leisten können. Ein Angebot der Geschäftsbanken, bei einer Reichsgarantie der DANAT-Bank durch einen Wechselkredit 250 Mio. RM zur Verfügung zu stellen, verhinderte deren Schalterschluss schon zum 10. Juli. Am selben Tag führte Reichsbankpräsident Luther mit seinem französischem Kollegen Moret Verhandlungen über einen umfangreichen Rediskontkredit zur Überwindung der Bankenkrise, den zuvor die Bank of England versagt hatte. Sowohl Moret als auch der französische Finanzminister Flandin versicherten ihre Bereitschaft, der Reichsbank Mittel zur Verfügung zu stellen, jedoch nur unter bestimmten politischen Rahmenbedingungen. So sollte Deutschland u. a. seine Revisionswünsche bezüglich des Young-Planes und des polnischen Korridors aufgeben und die Pläne zu einer Zollunion mit Österreich fallen lassen. Da Luther auf diese Forderungen nicht eingehen konnte und in der Folge einen französischen Kredit nicht erhielt, beschloss am 11. Juli das Reichsbankdirektorium eine Verschärfung ihrer Kreditrestriktionen, die in ihrer Konsequenz eine weitere Refinanzierung der DANAT-Bank über die Reichsbank ausschloss. Als Reaktion darauf teilte Goldschmidt Reichskanzler Brüning noch am selben Tag mit, dass die DANAT-Bank ihre Schalter am 13. Juli nicht mehr öffnen werde. Ein vom Wirtschaftsausschuss des Reichskabinettes initiierter Plan zur Bildung einer Garantiegemeinschaft aller Großbanken in Verbindung mit einer Reichsgarantie für die DANAT-Bank und anderer von der Illiquidität bedrohter Institute scheiterte letztendlich am 12. Juli an dem Widerspruch der Geschäftsbanken, die ein solches Risiko nicht übernehmen wollten. In der Literatur ist den Großbanken und insbesondere der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft zu Recht vorgeworfen worden, der DANAT-Bank aus Konkurrenzdenken jegliche Unterstützung verweigert und damit eine spätere staatliche Intervention geradezu provoziert zu haben. Zweifellos bestand vor allem bei den Vorstandsmitgliedern der Deutschen Bank und der Disconto-Gesellschaft Wassermann und Solmssen nur eine geringe Bereitschaft, der von ihnen ungeliebten DANAT-Bank und insbesondere Jacob Goldschmidt beizustehen. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass von der anschließenden, von staatlicher Seite maßgeblich getragenen Sanierung fast alle Großbanken betroffen waren. Insofern scheint die ablehnende Haltung der Kreditinstitute bezüglich eines Engagements bei der DANAT-Bank auch von ihrer eigenen finanziellen Schwäche her erklärlich.

Anlässlich des von Jacob Goldschmidt für den 13. Juli angekündigten Schalterschlusses der DANAT-Bank fanden am 11. und 12. Juli umfangreiche Verhandlungen und Besprechungen zwischen der Reichsregierung, der Reichsbank und Vertretern der Geschäftsbanken statt, in denen die weitere Vorgehensweise bezüglich der Illiquidität der DANAT-Bank und die allgemeine Geschäftslage aller Banken sondiert wurden. Die privaten Bankiers erwiesen sich jedoch angesichts der unter Zeitknappheit leidenden Planung der zu treffenden Maßnahmen als wenig hilfreich: Weder konnten sie bezüglich der Einführung von Bankfeiertagen noch zur Verkündung eines Moratoriums für Auslandsschulden eine Einigung erzielen, geschweige denn die Reichsregierung kompetent beraten. Nachdem sich die Bankenvertreter im Laufe der Beratungen abwechselnd sowohl für allgemein als auch nur für die DANAT-Bank geltende Bankfeiertage ausgesprochen hatten, übernahm die Reichsregierung schließlich per Notverordnung vom 12. Juli die volle Garantieleistung für alle Einlagen der DANAT-Bank und ordnete zugleich ihre Liquidierung an. Während somit am Montag, dem 13. Juli, nur die Schalter der DANAT-Bank geschlossen blieben, sahen sich die anderen Kreditinstitute in ihren Hoffnungen getrogen, mit der Begrenzung der Notverordnung auf die DANAT-Bank eine Beruhigung der Bankkundschaft erzielen zu können. Nach der Nachricht von dem Schalterschluss der DANAT-Bank kam es zumindest zu erhöhten Abhebungen vornehmlich der inländischen Gläubiger, sodass auf Initiative der Großbanken die Reichsregierung allgemeine Bankfeiertage für den 14. und 15. Juli verkündete. Die wegen ihres offensichtlichen Versagens innerhalb der akuten Krise bei Brüning wenig angesehenen privaten Bankiers sollten jedoch vor allem aufgrund des Verhaltens der Dresdner Bank vollständig in Misskredit geraten: Eine von Wassermann am 12. Juli an Brüning gerichtete Nachricht, nach der die Dresdner Bank ebenfalls zahlungsunfähig sei, wurde von dem darauf angesprochenen Herbert Gutmann vom Vorstand der Dresdner Bank in einem Telefonat dementiert. Schon am 14. Juli, nach dem auf die Bekanntgabe der Schließung der DANAT-Bank erfolgten allgemeinen Ansturm der Bankkunden, musste die Dresdner Bank jedoch der Reichsregierung ihre Illiquidität eingestehen. Insgesamt ist es daher verständlich, dass Brüning innerhalb der von staatlicher Seite initiierten Umstrukturierung und Sanierung auf einen personellen Wechsel in den Vorständen der einbezogenen Banken drängte.

Aufgrund der weiter anhaltenden bzw. noch durch die Bankfeiertage verstärkten Vertrauenskrise und der unveränderten strukturellen Daten schränkte die Reichsregierung durch mehrere Notverordnungen den Zahlungsverkehr auch nach den Bankfeiertagen stark ein, um eine Wiederholung der Vorgänge vom 13. Juli zu vermeiden. Zunächst durften Auszahlungen und Überweisungen nur zur Begleichung von Unterstützungszahlungen, öffentlichen Abgaben sowie Löhnen und Gehältern geleistet werden. Seit dem 20. Juli konnte dann in steigender Höhe auch wieder über Guthaben ohne diese Zweckbestimmung verfügt werden, bis schließlich am 5. August der Zahlungsverkehr vollständig freigegeben wurde. Diese dreiwöchige zwangsweise Beruhigung der Finanzmärkte benutzte die Reichsregierung zur Planung und Einführung umfangreicher Veränderungen im staatlichen Verhältnis zum Bankensektor sowie zur Sanierung der angeschlagenen Kreditinstitute. Schon am 15. Juli wurde der Handel mit Devisen auf die Reichsbank beschränkt. Mit der Einführung der Devisenbewirtschaftung kam die Reichsregierung im Wesentlichen auch einer Forderung der amerikanischen Federal Reserve und der Bank of England nach, die vor allem die Kapitalflucht für die Abnahme des Gold- und Devisenbestandes der Reichsbank verantwortlich machten. Am 18. Juli waren schließlich durch Notverordnung Devisenbestände der Reichsbank anzuzeigen und auf Verlangen an sie zu verkaufen. Zur besseren Kontrolle und Informationsbeschaffung schuf die Reichsregierung mit der Verordnung über die Bankenaufsicht vom 19. September das sog. „Kuratorium für das Bankgewerbe”, dem als ausführendes Organ ein Reichskommissar vorstehen sollte. Dieser hatte das Recht, Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten anzufordern, Geschäftsbücher und Schriftstücke aller Art einzusehen und an den Sitzungen von Bankorganen teilzunehmen. Zur besseren Koordination zwischen der Reichsbank und der Reichsregierung saßen in dem Kuratorium sowohl Vertreter des Reichswirtschaftsministeriums als auch der Reichsbank.

Da die Großbanken wegen der Wirtschaftskrise allgemein und der sich in der akuten Bankenkrise dramatisch zuspitzenden Kapitalabzüge hohe Verluste zu bewältigen hatten, sah die Reichsregierung sich genötigt, wie oben erwähnt mittels staatlicher Gelder die Eigenkapitalbasis der Kreditinstitute zu stärken und damit faktisch fast alle großen Geschäftsbanken zu verstaatlichen. So waren das Reich und die an der Kapitalrekonstruktion beteiligte Golddiskontobank 1932 zu 91 % an der mit der DANAT-Bank fusionierten Dresdner Bank, zu 70 % an der mit dem Barmer Bankverein zusammengeschlossenen Commerz- und Privatbank und schließlich zu 30 % an der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft beteiligt. Trotz dieser beherrschenden Stellung der öffentlichen Hand in der Eigentümerstruktur sahen sich die Kreditinstitute außer bei der teilweisen Ablösung bisher agierender Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder keinem großen Einfluss der Reichsregierung ausgesetzt. Nach 1933 wurden die Großbanken schrittweise reprivatisiert.

Auch die Sparkassen hatten im Rahmen der akuten Bankenkrise wegen ihrer angespannten Liquidität, die aus dem unmittelbaren Zugriff der Kommunen auf die Einlagen resultierte, Auszahlungen einschränken bzw. einstellen müssen. Daher wurden durch Notverordnung vom 6. November die Sparkassen zu Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigenem Vermögen umgewandelt, die höchstens 25 % der Gesamteinlagen als Kommunalkredite verleihen durften und gewisse Liquiditätsreserven bei den Girozentralen zu halten hatten. Darüber hinausgehend blieb es den Gemeinden vor der Machtübernahme Hitlers überhaupt untersagt, Kommunalkredite aufzunehmen. Neben der Umstrukturierung des Bankensystemes bestand als weitere vordringliche Aufgabe der Reichsregierung, den ausländischen Kapitalabzug aus Deutschland zu stoppen. Eine auf Initiative Hoovers einberufene Konferenz in London vom 20.–23. Juli, an der neben Deutschland die wichtigsten Gläubigerländer teilnahmen, führte zunächst noch zu keinen Ergebnissen. Aufgrund der auf dieser Konferenz ausgesprochenen Empfehlungen wurden jedoch Stillhalteverhandlungen in Basel zwischen deutschen und Vertretern ausländischer Gläubigerbanken aufgenommen, welche am 18./19. August das Basler Stillhalteabkommen zur Folge hatten. Dieser zunächst nur sechs Monate gültige Vertrag wurde in der Folgezeit bis 1939 immer wieder verlängert, bezog sich jedoch nur auf private Schuldner. Eine ähnliche Abmachung für die Länder und Gemeinden kam erst am 15. April 1932 mit dem „Kreditabkommen für deutsche öffentliche Schuldner” zustande. Aufgrund dieser Stillhalteabkommen und der am 9. Juli 1932 im Vertrag von Lausanne erreichten Ablösung der Reparationen konnte die sich aus der Kreditkrise ergebene existentielle Bedrohung der Finanzmärkte und des Bankensystems in Deutschland überwunden werden. Dennoch hinterließ die Bankenkrise auch weiterhin sichtbare Spuren sowohl in der Wirtschaft als auch im Bankensektor selbst.

Auswirkungen der Bankenkrise auf Wirtschaft und Politik

Im Bankensektor verschärfte die Bankenkrise den schon zuvor eingesetzten Konzentrations- und Rationalisierungsprozess. Aufgrund ihrer hohen Verluste waren vor allem die Großbanken gezwungen, in nicht unerheblichem Umfang Personal abzubauen und Filialen zu schließen. Des Weiteren verminderten sich durch Fusionen und Konkurse die Zahl der bestehenden bzw. unabhängigen Kreditinstitute. Für die Wirtschaft und die weitere politische Entwicklung entscheidender erwies sich jedoch die sich aus dem Rückgang der Einlagen resultierende Einschränkung der Kreditvergabe. So betrug der Umfang der von den Großbanken ausgegebenen Kurzkrediten Ende 1930 noch 9,8 Mio. RM, hingegen Ende 1932 nur noch 4,5 Mio. RM. Auch wegen dieser unzureichenden Kapitalversorgung der Wirtschaft häuften sich die Konkursverfahren und Produktionsstillegungen, so dass sich die Wirtschaftskrise und die Arbeitslosigkeit noch weiter verschlimmerten. Daher kann der Bankenkrise ein nicht zu unterschätzender Anteil an der wirtschaftlichen und politischen Destabilisierung der Weimarer Republik zugestanden werden. Bei der abschließenden Bewertung der Verantwortung für die zur Bankenkrise führenden Vorgänge sind die politischen und finanziellen Rahmenbedingungen der Weimarer Republik besonders hervorzuheben, da sie den Kreditinstituten und der Wirtschaft nur wenig Alternativen bei der Finanzierung von Investitionsvorhaben beließen. Dennoch hat das Verhalten einzelner Bankiers vor und während der akuten Phase der Krise maßgeblich deren Ausmaß mitbestimmt.

Eine bemerkenswerte Rolle dürfte ein, wie sich später herausstellte, uneinbringlicher Kredit der Danatbank an den Sohn des Reichspräsidenten, Oskar von Hindenburg, gespielt haben. Zum einen steht zu vermuten, dass die Ablehnung eines kurzfristigen Stützungskredits der Warburg-Bank in New York über 50 Mio. RM für die schwächste deutsche Bank – die Danatbank – durch Brüning im Juli 1931 in der Absicht begründet lag, dies nicht bekannt werden zu lassen. Oskar von Hindenburg spielte schließlich eine wesentliche Rolle dabei, seinen Vater, der sich bis zuletzt geweigert hatte, zu überzeugen, Adolf Hitler zum Reichskanzler zu ernennen. Es ist vorstellbar, dass Hitler davon wusste, denn es ist bekannt, dass Hitler den eingeschalteten Oskar von Hindenburg zu Beginn der geheimen Verhandlungen zur Seite nahm und eine etwa zweistündige Unterredung unter vier Augen mit diesem führte. Es steht zu vermuten, dass Hitler Oskar von Hindenburg auch beispielsweise einer Steuerhinterziehung wegen unter Druck setzte, möglicherweise also auch in diesem Zusammenhang erpresste, denn Oskar von Hindenburg befürwortete ab diesem Zeitpunkt Hitlers Ernennung zum Reichskanzler.

Rezeption

In vielen Darstellungen über die Geschichte der Weimarer Republik erfährt die Bankenkrise häufig nur eine marginale Erwähnung. Bei näherer Betrachtung vor allem auch der Auswirkungen dieser Ereignisse im Juli 1931 auf die wirtschaftliche Gesamtlage und der damit verbundenen Entwicklung der Arbeitslosigkeit kann dieser Schwächung des deutschen Bankensektors jedoch eine erhebliche Bedeutung für die weitere Destabilisierung der Weimarer Republik konzediert werden.

Schon die zeitgenössische Publizistik entfachte eine Kontroverse bezüglich der Verantwortung für diese Vorgänge, die noch durch die Selbstdarstellungen der beteiligten Personen und Kreditinstitute sowie durch die historischen Forschung verschärft wurde. Allgemein lassen sich drei Argumentationsstränge erkennen, die jedoch nicht ohne Überschneidungen im wissenschaftlichen Schriftgut Verbreitung fanden: Zunächst erschienen die nach dem Ersten Weltkrieg und vor allem auch durch die Inflation verursachten strukturellen Schwächen des deutschen Bankensektors für deren krisenhafte Zuspitzung im Juli 1931 selbst verantwortlich zu sein, das heißt durch die weltgeschichtlichen Ereignisse nach dem 1. Weltkrieg seien die allgemeinen wirtschaftlichen und besonders die Auswirkungen im Finanzsektor im Wesentlichen determiniert gewesen. Obwohl ein erheblicher Einfluss der allgemeinpolitischen Faktoren auf die Geschäftspolitik der deutschen Banken nicht zu bestreiten ist, besaß dieser Erklärungsansatz in seiner Ausschließlichkeit einen besonderen Charme für die involvierten Kreditinstitute, die sich dieser Argumentation deshalb besonders gerne bedienten. Von anderer Seite hingegen wurden insbesondere die Geschäftsbanken für die krisenhafte Zuspitzung vorhandener struktureller Schwächen verantwortlich gemacht. Dabei zielte die Kritik vor allem auf die mangelnde Bereitschaft bestimmter Großbanken, durch eine gemeinschaftliche Stützung illiquider Konkurrenten die schwierige Situation im Juli 1931 zu entschärfen. Daneben wurden den Banken bzw. einzelnen Bankiers als weitere Kritikpunkte eine falsche Geschäftspolitik und Beihilfe zur Kapitalflucht vorgehalten, die zur Schwächung des Finanzsektors allgemein beigetragen hätten.

Innerhalb der zeitgenössisch-publizistischen als auch der wissenschaftlichen Literatur stand insbesondere Hans Luther als Reichsbankpräsident im Zentrum der Kritik. Sein Vorgehen im Rahmen der Bankenkrise ließ aus der Sicht einiger Autoren und der beteiligten Banken zu wünschen übrig: Während einerseits seine scheinbar allzu große Nachgiebigkeit gegenüber den Kreditinstituten bemängelt wird, warfen ihm andere Stimmen vor, auf dem Höhepunkt der Krise die Banken im Stich gelassen zu haben.

Literatur

  • K. E. Born: Die deutsche Bankenkrise 1931. Finanzen und Politik. München 1967.
  • Heinrich Brüning: Memoiren 1918–1934, Stuttgart 1970.
  • G. D. Feldman: Die Deutsche Bank vom Ersten Weltkrieg bis zur Weltwirtschaftskrise 1914–1933. In: Lothar Gall u. a.: Die Deutsche Bank 1870–1995. München 1995, S. 138–314.
  • Carl-Ludwig Holtfrerich: Alternativen zu Brünings Wirtschaftspolitik in der Weltwirtschaftskrise. 1982.
  • Carl-Ludwig Holtfrerich: International Financial History in the Twentieth Century: System and Anarchy. 2003.
  • Henning Köhler: Das Verhältnis von Reichsregierung und Großbanken 1931. In: Hans Mommsen u. a. (Hrsg.): Industrielles System und politische Entwicklung in der Weimarer Republik. Düsseldorf 1974, ISBN 3-7610-7206-6, S. 868–877.
  • Hans Luther: Vor dem Abgrund 1930–1933. Reichsbankpräsident in Krisenzeiten. Propyläen, Berlin 1964.
  • G. Schulz: Reparationen und Krisenprobleme nach dem Wahlsieg der NSDAP 1930. In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 67, 1980, S. 200–222.
  • Joachim Fest: Hitler – Eine Biographie. Propyläen, Frankfurt 1973; Hamburg 2006, S. 562f.
  • C. P. Kindleberger: Die Weltwirtschaftskrise. München 1979, S. 163–165

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