- Humanpathogen
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Die Pathogenität (griechisch pathos: Leiden, Krankheit; gennan: erzeugen) bezeichnet die Eigenschaft eines Objekts, bei einem bestimmten Organismus eine Erkrankung auszulösen. Das Adjektiv dazu lautet pathogen (krankheitsauslösend).
Im engeren Sinne meint die Pathogenität in der Mikrobiologie die Fähigkeit einer mikrobiellen Spezies (Bakterium, Virus, Protozoen), bei einem bestimmten Wirt als Krankheitserreger eine Erkrankung hervorrufen zu können. Ihr Gegenteil ist die Apathogenität, d.h. ein Krankheitserreger vermag in einem Wirt keine Erkrankung hervorzurufen, er ist für diesen apathogen.
Die Spezifizierung der Pathogenität kann durch die Art des Wirtes bezeichnet werden: Den Menschen betreffende Krankheitserreger werden als humanpathogen, Tiere betreffende als zoopathogen (tierpathogen), Pflanzen betreffende als phytopathogen (pflanzenpathogen). Je nach der Fähigkeit, im Einzelfall tatsächlich eine Erkrankung auszulösen unterscheidet man eine fakultative Pathogenität (nicht in jedem Fall pathogen oder nur unter bestimmten Umständen) und obligate Pathogenität (in jedem Fall krankheitsauslösend). Den Ausprägungsgrad der Pathogenität bezeichnet man als Virulenz.
Die Idee der Pathogenität von Mikroorganismen entstand zum Ende des 18. Jahrhunderts hin. In dieser Zeit wurde der Streit zwischen Kontagionisten, also Vertretern der Idee der ansteckenden Krankheiten, und Antikontagionisten zugunsten ersterer entschieden. Die Übertragbarkeit von Krankheiten durch pathogene Organismen wird wissenschaftlich nicht angezweifelt.
Seltener findet der Begriff Psychopathogenität im Zusammenhang mit umstrittenen Inhalten und Dogmen verschiedener Religionen und Ideologien Verwendung. In Analogie zur Pathogenität bezeichnet der Begriff hier die Eigenschaft derartiger Inhalte, „krankheitserregend“ auf den Geist zu wirken.
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