Hüpfburg

Hüpfburg
Hüpfburg in Burgform
Hüpfburg mit Gebläse

Eine Hüpfburg bzw. Luftburg ist ein Gebilde aus luftdichtem Gewebe, welches mit Hilfe eines Radialgebläses aufgeblasen werden kann. Es gibt die verschiedensten Formen und Farben sowie Größen.

Meist findet man Hüpfburgen auf Festen oder Veranstaltungen. Mittlerweile gibt es schon ganze Hüpfburgenparks, in denen Kinder sich austoben können.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Originale Luftburg im Wiener Prater

Die Hüpfburg wurde als Luftburg 1977 von der österreichischen Unternehmerin Elisabeth Kolarik (* 1954) erfunden, der jüngsten Tochter des Gastronomen Karl Kolarik (1901–1993), der im Wiener Prater den größten Biergarten Europas, das Schweizerhaus gegründet hatte.[1]

Elisabeth Kolarik wollte 1977 für ihre Tochter Marianne eine aufblasbare Spielwiese für das Kinderzimmer schaffen. Ihren Entwurf ließ sie von einem englischen Hersteller aus Heißluftballon-Stoff herstellen. Dieser verstand die Maßangaben allerdings irrtümlich als Zoll anstelle von Zentimetern; dadurch wurde die Spielwiese 2,54-mal zu groß und konnte nur im Freien verwendet werden. Elisabeth Kolarik griff die Idee auf und entwarf in der Folge zahlreiche weitere Modelle von Luftburgen, die sie vermietet bzw. verkauft. 1992 gründete sie im Prater das Café-Restaurant „Luftburg“, das mit mehreren dieser Spielwiesen ausgestattet ist.[2]

Die Erfinderin hat sich die aufblasbare Spielwiese nicht als Patent schützen lassen. Allerdings ist der Name Luftburg markenrechtlich geschützt, sodass Konkurrenzprodukte üblicherweise als Hüpfburg bezeichnet werden.

Gebrauchshinweise

Gewöhnlich werden Hüpfburgen barfuß oder mit Socken betreten, da spitze Teile an Schuhen das Gewebe verletzen könnten. Dies beugt aber auch Verschmutzungen vor und verlängert so das Leben einer Hüpfburg.

Aufgrund der Gummi-Hohlraum-Architektur können die Strukturen aufgeblasen leicht 10 × 10 × 10 Meter groß werden. Auch sind sie oft leicht im Kofferraum eines Kombi-PKW zu verstauen.

Aufgeblasene Hüpfburg mit Rutschbahn

Da einfache Nähte beim Zusammenfügen der Teile verwendet werden, entweicht konstant Luft aus einer Hüpfburg. Dies würde die Burg schnell wieder schlaff werden lassen. Daher wird während des Betriebes ausreichend Luft nachgeführt und die Hüpfburg so in Form gehalten.

Aufbau

Idealerweise legt man eine Plane zum Schutz unter die Burg. Nun wird das Gebläse angeschlossen, das die Burg aufbläst. Da Hüpfburgen relativ leicht sind, wird Rasen bei Standzeiten unter einem Tag kaum beeinträchtigt und kann sich gut erholen.

Hüpfburgen sind wegen ihrer Größe und ihres geringen Gewichtes anfällig gegen Wind. Daher sind sie mit Heringen und Seilen vor der Benutzung zu sichern.

Vorteile

  • Kinder haben Spaß, sind aktiv und haben die Möglichkeit, sich auszutoben.
  • Hüpfburgen eignen sich meist auch als Reklameträger, da sie mit ihren bunten Farben Familien mit Kindern zu den verschiedensten Veranstaltungen locken.
  • Eine betreute Hüpfburg bietet Spaß über viele Stunden
  • Hüpfburgen können - im Gegensatz zu Karussellen oder anderen Geräten - in Eigenregie betrieben, aufgebaut und abgeholt werden.

Nachteile

  • Aufgrund des Gebläses benötigt man über die komplette Einsatzzeit der Burg Strom.

Verletzungsgefahr

  • Gefahr droht, wenn Kinder in der Burg zusammenstoßen oder aus der Burg geschleudert werden.
  • Ebenfalls sollte schnell reagiert werden, wenn das Gebläse ausfällt, da die Burg schnell in sich zusammenfällt und eventuell Kinder unter sich begräbt (Erstickungsgefahr).

Aufsichtspflicht

Die Burg ist über die komplette Betriebszeit hinweg zu beaufsichtigen. Hierzu erging bereits folgendes Urteil: LG Köln v. 18. Februar 2003, Az: 3 O 271/00

"Rechtsbereich/Normen: BGB

Die Eltern eines Kindes, welches auf einem Pfarrfest aus einer Hüpfburg geschleudert wurde und durch den harten Fall auf den Asphalt mehrere Zähne verlor, verklagten die Veranstalter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das LG Köln sprach der Klägerin 40.000 Euro zu, da die Hüpfburg nicht durchgehend beaufsichtigt wurde, und so der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkam."

Technik

Hüpfburgen sind technisch mit Traglufthallen verwandt.

Das verwendete Material kann schwer entflammbares, beschichtetes PVC Polyestergewebe sein. Die Nähte bestehen aus doppelt vernähtem (an stärker beanspruchten Stellen vierfach, z. T. besonders verstärktem) abrieb- und fäulnisbeständigem Polyester- oder Nylonfaden.

In Deutschland gibt es die CE-Kennzeichnung sowie das GS-Siegel, welches unter anderem eingehaltene Sicherheitsvorschriften für Spielzeug und Geräte im Freien bescheinigt.

Des Weiteren berufen sich Hersteller bei der Qualität unter anderem auf die Inflatable Play Manufacturers Association und den ETIS 7 Standard von der Britischen Gesundheits und Sicherheitskomission Health and Safety Executive. Der Etis 7 Standard wurde zurückgezogen und seitdem gibt es Tests und Siegel von PIPA (Inflatable Play Association).

Varianten

  • Kletterberge - fallsicher aufgrund der Luftpolsterung
  • Rodeo-Automaten - Fallsicherung
  • Rutschen - z. B. Titanic Rutsche
  • Riesenkicker
  • bewegliche Hüpfburgen - Moving-Slides
  • Bungee Run

Miete

Endkunden, also Veranstalter von Festen, mieten Hüpfburgen in der Regel tageweise beziehungsweise nur für die Dauer eines Events an. Die Geschäftsbedingungen der Verleiher können sich im Detail unterscheiden, beinhalten meist aber eine Reihe von branchenüblichen Punkten, die sich auf die Preis- und Vertragsgestaltung auswirken:

Die Einsatzdauer pro Tag beträgt zuzüglich der Auf- und Abbauzeiten sechs bis acht Stunden. Bei einfachen Hüpfburgen besteht die Möglichkeit des Selbstabholens und Selbstaufbauens, jedoch geht dann auch die Haftung vollständig auf den Mieter über. Insofern ist immer darauf zu achten, ob in einem Angebot der reine Grundpreis für das jeweilige Gerät angegeben ist, oder ob Auf- und Abbau beziehungsweise das Personal schon mit eingerechnet sind. Sofern mit hinzugebucht, sorgen die Betreuer auch dafür, dass der Betrieb reibungslos und im Rahmen der Sicherheitsvorgaben abläuft. Viele Geräte sind aus diesem Grund nur mit Betreuer zu bekommen. Welche infrastrukturellen Gegebenheiten zu erfüllen sind (Stromanschluss und Standfläche), erwähnt der Anbieter in der Auslobung. Eine Standard-Hüpfburg (ca. 4 x 4 m) kostet im Verleih rund 300 bis 500 Euro pro Tag inklusive Aufbau und Betreuung. Die Miete für Folgetage ist meistens günstiger. Es ist branchenüblich, den fälligen Betrag bei Übergabe zu entrichten.

Bei Verleih-Anbietern aus dem Umkreis des Veranstaltungsortes entfällt unter Umständen die Gebühr für die Anlieferung. Große Anbieter bedienen oftmals nicht nur Kunden in Deutschland, sondern in ganz Europa. Die Transportgebühren hängen dann vom einzusetzenden Fahrzeug oder Zusatzkosten wie Maut- oder Zollgebühren ab und können z.B. 50 Cent oder 1 Euro pro Kilometer betragen.

Kauf und Sonderanfertigung

Der Kaufpreis für eine Standard-Hüpfburg liegt bei rund 2.000 bis 3.000 Euro. Ebenfalls zu beachten ist der spätere Aufwand für Lagerung, Pflege und Wartung. Größere Unternehmen, die im Sponsoring aktiv sind oder deren Marketing-Aktivitäten oder Aktionen zur Verkaufsförderung beinhalten, lassen individuelle Hüpfburgen und Inflatables herstellen, die in den Unternehmensfarben gestaltet sind oder deren Formgebung Produkte nachbildet. Preise für Sonderanfertigungen nennen die Hersteller je nach Aufwand und Auflage, wobei Einzelstücke deutlich teurer ausfallen als Serien.

Einzelnachweise

  1. Mathias Ziegler: Die unbekannte Mutter der Luftburg: Elisabeth Kolarik in Wiener Zeitung vom 14. April 2007, abgerufen am 19. Juli 2010
  2. Familie Kolarik auf www.kolarik.at, abgerufen am 19. Juli 2010

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