- Allgemeiner Studierendenausschuss
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Der Allgemeine Studierendenausschuss oder Allgemeine Studentenausschuss (AStA) ist in den Hochschulen der meisten deutschen Bundesländer das geschäftsführende (exekutive) und mit der Außenvertretung betraute Organ der (verfassten) Studierendenschaft. Er stellt die studentische „Regierung“ oder auch die eigentliche Studierendenvertretung im engeren Sinne dar. Der AStA wird in der Regel vom Studierendenparlament gewählt und besteht aus einem oder mehreren Vorsitzenden sowie einer Reihe von Referenten für verschiedene Aufgabengebiete. (siehe unten)
In einigen deutschen Bundesländern – insbesondere dort, wo keine verfasste Studierendenschaft und stattdessen eine sogenannte Unabhängige Studierendenschaft besteht – gibt es zahlreiche abweichende Bezeichnungen. Außerdem besteht an vielen ostdeutschen Hochschulen – in Sachsen und Sachsen-Anhalt sogar gesetzlich geregelt – an Stelle des AStA ein Studentenrat (StuRa), der häufig die Funktionen von Studierendenparlament und AStA auf sich vereint.
Inhaltsverzeichnis
Bezeichnung
Der Name Allgemeiner Studentenausschuss entstand im ausgehenden 19. Jahrhundert; das Adjektiv allgemein dokumentierte dabei den Anspruch der nichtkorporierten Freistudenten auf eine angemessene Vertretung in den zuvor oft von den Studentenverbindungen allein getragenen Ausschüssen. Flächendeckend durchsetzen konnte sich der Begriff allerdings erst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, als die Studierendenschaften in den meisten deutschen Ländern öffentlich-rechtlich anerkannt wurden. (siehe auch: Geschichte der verfassten Studierendenschaft)
Wahl und Aufgaben
Der AStA wird in der Regel für ein Jahr vom Studierendenparlament gewählt, das in den meisten Fällen ebenfalls alljährlich von der Studierendenschaft einer Hochschule gewählt wird; sehr selten findet man auch Amtszeiten von einem Semester. An einigen, meist kleineren Hochschulen wird der AStA auch noch unmittelbar von der Studierendenschaft gewählt; ein Studierendenparlament existiert dann zumeist nicht. Ein solches „Einheitssystem“, bei dem Legislative und Exekutive in einem Organ zusammenfallen, liegt auch bei den meisten ostdeutschen Studentenräten vor.
Die Aufgaben des AStA ergeben sich einerseits aus den gesetzlich geregelten Aufgaben der Studierendenschaft und andererseits aus den örtlichen Gegebenheiten. D.h. in einem „Einheitssystem“ ist der AStA grundsätzlich für alle Aufgaben der Studierendenschaft zuständig, während ihm in einem „Parlamentssystem“ in der Regel die Führung der laufenden Geschäfte, die Ausführung der Beschlüsse des Parlaments sowie die Außenvertretung der Studierendenschaft obliegen.
Daneben bieten die meisten AStA den Studierenden eine Reihe von Dienstleistungen an, z. B. Rechts- und Sozialberatung, Wohnungs- und Arbeitsvermittlung, verbilligte Kopiermöglichkeiten, Verkauf von Schreibmaterial und von Internationalen Studentenausweisen (ISIC). Auch die Verhandlungen um das Semesterticket fällt in der Regel in die Zuständigkeit des AStA.
Nach den teilweise massiven Mittelkürzungen an den Hochschulen bieten viele AStA inzwischen auch Angebote an, die früher an den Hochschulen angesiedelt waren, zum Beispiel Sprachkurse, Tutorien oder Deutschkurse für internationale Studierende.
Referate und Referenten
Die innere Organisation der Allgemeinen Studierendenausschüsse unterliegt der Satzungshoheit der einzelnen Studierendenschaften und kann daher von Hochschule zu Hochschule stark voneinander abweichen. Verallgemeinernd lassen sich folgende Aussagen treffen:
Zur „Kernausstattung“ der meisten AStA gehören neben dem Vorstand und dem Finanzreferat Fachreferate für Hochschulpolitik, Soziales und Kultur (mit und ohne Sport). Hinzu kommen häufig Referate für Fachschaftsangelegenheiten, Politische Bildung und Umweltfragen/Ökologie. Eine ähnliche Struktur gibt es auch in der österreichischen Studierendenvertretung.
Autonome Referate
Während die genannten Kernreferate in der Regel von der jeweiligen Mehrheitskoalition im Studierendenparlament besetzt werden, existieren an vielen Hochschulen daneben sogenannte Autonome Referate, die – unabhängig von den politischen Machtverhältnissen im Parlament – zumeist Minderheiten oder besondere Interessengruppen vertreten. Die Referenten werden dann in der Regel von den Angehörigen der jeweiligen Gruppen direkt gewählt und verfügen zum Teil über ein eigenes Budget.
„Klassische“ autonome Referate bestehen häufig für ausländische Studierende, Behinderte und chronisch Kranke, Frauen, und Lesben und Schwule. An der Universität Münster gibt es zudem ein Autonomes Referat für finanziell und kulturell benachteiligte Studierende und an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie an der Universität Kassel gibt es ein Autonomes Referat für Studierende mit Kind. Daneben sind aber auch Fachschafts- oder Sportreferate zuweilen autonom organisiert.
Die Existenz der Autonomen Referate löst gelegentlich Kritik aus, insbesondere dass die Kontrollmöglichkeit der Finanzen durch das Studierendenparlament (StuPa) mangelhaft sei. Kontrovers diskutiert wird auch, ob die Arbeitsfelder einiger Referate wirklich in den Aufgabenbereich der verfassten Studierendenschaft gehören.
Finanzierung
Die Asten werden in der Regel durch Pflichtbeiträge der Studenten finanziert; die Einnahmen betragen so an großen Hochschulen mehrere Hunderttausend Euro pro Semester.[1] Einem Bericht von Zeit Campus zufolge finde dabei aufgrund der Autonomie der Asten und der Personalfluktuation effektiv keinerlei Kontrolle über die Verwendung der Mittel statt, so dass „viele Millionen im Sumpf der Asta-Haushalte“ versickern würden.[1] Ehemalige Asta-Mitglieder berichteten, dass „nur die eigenen Leute versorgt“ würden, das Rechnungsprüfungsamt Köln hielt fest, dass gravierende Mängel im Bereich der Dienstaufsicht und erhebliche Mängel in der Buchführung bestünden.[1]
Kritik
Die ASten haben bis heute nicht Ihre Historie aufgearbeitet. So haben sie in den dreißiger Jahren häufiger an verschiedenen Universitäten gefordert Juden von den Deutschen Hochschulen auszuschliessen. Den Asten wird oft vorgeworfen, mit den Geldern der Studierendenschaften nicht sorgfältig umzugehen und sie zu verschwenden. Daneben wird häufig kritisiert, dass auf Grund der geringen Wahlbeteiligung die Asten nicht ausreichend legitimiert seien.[2] Der Spiegel konstatiert eine Kluft zwischen „teilnahmslosen Studenten und ihren erdfernen Vertretern“.[2] Der RCDS kritisiert, dass Asten versuchen würden, ein allgemeinpolitisches Mandat wahrzunehmen, das ihnen rechtlich nicht zustehe. Das Oberverwaltungsgericht Berlin drohte dem Asta der FU Berlin 2006 deswegen ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro an.[2] Herfried Münkler kritisiert, dass die Mitglieder der Asten „Berufsrepräsentanten“ seien, deren Projekte mit der langfristigen Aufstellung der Hochschule wenig zu tun hätten.[2]
AStA in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist der AStA seit 1978 kein Organ der Studierendenschaft mehr, sondern wird nach dem geltenden Landeshochschulgesetz aus den studentischen Mitgliedern des Hochschulsenats und weiteren Studierendenvertretern als Hochschulorgan gebildet (ähnlich wie der Studentische Konvent in Bayern). Sein Aufgabenbereich umfasst ausschließlich fakultätsübergreifende Studienangelegenheiten, die soziale Förderung der Studierenden, die Förderung ihrer geistigen, musischen und sportlichen Interessen sowie der überregionalen und internationalen studentischen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 3, § 65). [3] Aus diesem abschließendem Aufgabenkatalog ergibt sich, dass den baden-württembergischen ASten "weder ein allgemeinpolitisches noch ein (vollwertiges) hochschulpolitisches Mandat zukommt", da den Studierenden lediglich "im Senat" eine Mitwirkung in hochschulpolitischen Fragen zugestanden ist.[4]
Da diese Form des AStA von einem Teil der Studierenden nicht als vollgültige Interessenvertretung akzeptiert wird, existiert traditionell an einigen Hochschulen parallel zum offiziellen AStA eine sogenannte Unabhängige Studierendenschaft, die jedoch rechtlich nicht als offizielle Vertretung anerkannt wird.
Nach dem Willen der neuen grün-roten Koalition sollen in der laufenden Legislaturperiode wieder verfasste Studierendenschaften eingeführt werden.[5] In letzter Zeit hatten sich sogar mehrere Hochschulleitungen der Forderung nach deren Wiedereinführung angeschlossen.[6]
Einzelnachweise
- ↑ a b c Marvin Oppong (3. März 2010): Studentenvertretung: Die zehn größten Verschwendungen des Asta. Zeit Campus. Abgerufen am 4. März 2010.
- ↑ a b c d Merlind Theile (27. Januar 2006): Rudis Reste-Rampe: Du bist Asta. Der Spiegel. Abgerufen am 4. März 2010.
- ↑ Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG), abgerufen am 10. März 2011.
- ↑ Volker Haug (Hrsg.): Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg, 2. vollst. neubearb. Aufl. 2009, S.433.
- ↑ Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD Baden-Württemberg für 2011-2016 (S. 12)
- ↑ Totgeglaubte neu belebt, in: DIE ZEIT Nr. 14 vom 31. März 2010
Siehe auch
Weblinks
- Uwe Rohwedder: „Allgemeiner Studentenausschuss“, in: Historisches Lexikon Bayerns
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