- Indulgentiarum Doctrina
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Mit der Apostolischen Konstitution Indulgentiarum Doctrina (Abkürzung: ID) vom 1. Februar 1967 ordnete Papst Paul VI. die „Neuordnung des Ablasswesens“ an. Es wird die traditionelle Lehre wiederholt (ID Nr. 11), der Ablass sei für den einzelnen Christen nicht heilsnotwendig, so dass es jedem Christen „in der Freiheit der Kinder Gottes“ überlassen bleibe, ob er die von der Kirche angebotenen Ablässe gewinnen wolle. ("Die Kirche ermahnt ihre Gläubigen, die heiligen Überlieferungen der Väter nicht zu verlassen oder gering zu achten, sie vielmehr in Ehrfurcht als wertvollen Schatz der katholischen Familie aufzunehmen und zu befolgen. Sie überlässt es jedoch jedem einzelnen, in der heiligen und rechten Freiheit der Kinder Gottes solche Mittel der Läuterung und der Heiligung zu gebrauchen. Sie ruft ihnen aber ständig ins Gedächtnis, was auf dem Weg zum Heil als notwendig oder als besser und wirksamer vorzuziehen ist.")
Inhaltsverzeichnis
Der Ablass
Der Ablass ist der „Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind“, so Papst Paul VI. Seine Entstehung hängt mit dem Wandel des Bußwesens (6. bis 10. Jahrhundert) zusammen: von der öffentlichen Beichte zur sakramentalen Privatbeichte. Bei der Privatbeichte entfiel die zuvor übliche öffentliche Verbüßung der Strafe. Mit dem Bekenntnis der Reue und dem privaten Sündenbekenntnis vor dem Priester sowie der unmittelbar danach erfolgenden Absolution von Schuld und ewigen Sündenstrafen war die Beichte abgeschlossen. Die Buße wurde eine von der Vergebung abgelöste Angelegenheit. Sie konnte in andere Werke umgewandelt, stellvertretend von anderen übernommen oder unter bestimmten Bedingungen ganz erlassen werden: Das Ablasswesen entstand. [1] Der Ablass ist somit ein Teilablass oder ein vollkommener Ablass, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht." Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden (ID Nr. 1-3).
Förderung des Glaubens
Paul VI. erklärte, dass die Kirche Ablässe nicht nur deshalb gewährt, um den Christgläubigen beim Abbüßen der Sündenstrafen zu helfen, sondern auch, um sie zu Werken der Frömmigkeit, Buße und Liebe anzuspornen, besonders zu solchen, die zum Wachstum im Glauben und zum Allgemeinwohl beitragen. Wenn aber die Gläubigen Ablässe zum Beistand der Verstorbenen zuwenden, üben sie auf hervorragende Weise die Liebe. Und indem sie an die himmlischen Dinge denken, gestalten sie auch die irdischen besser.
Gemeinschaftsleben
Der Christ, der sich mit der Gnade Gottes von seiner Sünde zu läutern und sich zu heiligen sucht, steht nicht allein. „Das Leben jedes einzelnen Kindes Gottes ist in Christus und durch Christus mit dem Leben aller anderen christlichen Brüder in der übernatürlichen Einheit des mystischen Leibes Christi wie in einer mystischen Person in wunderbarem Band verbunden“ (ID Nr. 5). In der Gemeinschaft der Heiligen „besteht unter den Gläubigen - seien sie bereits in der himmlischen Heimat oder sühnend im Reinigungsort oder noch auf der irdischen Wanderschaft - in der Tat ein dauerhaftes Band der Liebe und ein überreicher Austausch aller Güter“ (ebd.). In diesem wunderbaren Austausch kommt die Heiligkeit des einen den anderen zugute, und zwar mehr, als die Sünde des einen dem anderen schaden kann. So ermöglicht die Inanspruchnahme der Gemeinschaft der Heiligen dem reuigen Sünder, dass er von den Sündenstrafen früher und wirksamer geläutert wird.
Kirchenschatz
Diese geistlichen Güter der Gemeinschaft der Heiligen nennen wir auch den „Kirchenschatz, er ist nicht so etwas wie eine Summe von Gütern nach Art von materiellen Reichtümern, die im Lauf der Jahrhunderte angesammelt wurden. Vielmehr besteht er in dem unendlichen und unerschöpflichen Wert, den bei Gott die Sühneleistungen und Verdienste Christi, unseres Herrn, haben, die dargebracht wurden, damit die gesamte Menschheit von der Sünde frei werde und zur Gemeinschaft mit dem Vater gelange. Der Kirchenschatz ist Christus, der Erlöser, selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben“ (ID Nr. 5). „Außerdem gehört zu diesem Schatz auch der wahrhaft unermessliche, unerschöpfliche und stets neue Wert, den vor Gott die Gebete und guten Werke der seligsten Jungfrau Maria und aller Heiligen besitzen. Sie sind den Spuren Christi, des Herrn, mit seiner Gnade gefolgt, haben sich geheiligt und das vom Vater aufgetragene Werk vollendet.“ (ebd.).
Weblinks
Text der Apostolischen Konstitution
Apostolische Konstitutionen von Papst Paul VI. (chronologisch sortiert)Mirificus Eventus | Paenitemini | Indulgentiarum Doctrina | Regimini ecclesiae universae | Nil gratius | Barensis | Cum Ecclesia | Pontificalis Romani | Sacra Rituum Congregatio | Missale Romanum | Laudis Canticum | Divinae Consortium Naturae | Sacram Unctionem Infirmorum | Constans Nobis | Romano Pontifici Eligendo | Vicariae potestatis in urbe
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