- Reue
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Reue ist das Gefühl – in besonderen Fällen ein Affekt – der Unzufriedenheit, der Abscheu, des Schmerzes und Bedauerns über das eigene fehlerhafte Tun und Lassen, verbunden mit dem Bewusstsein (oder der Empfindung) von dessen Unwert und Unrecht sowie mit dem Willensvorsatz zur eventuellen Genugtuung und Besserung.[1]
Inhaltsverzeichnis
Einzelaspekte
Der Begriff Reue hat in vielen Bereichen (psychologisch, juristisch, philosophisch, theologisch usw.) eine besondere Bedeutung.
Recht
In der Rechtswissenschaft hat der moralische Begriff der Reue in der sogenannten tätigen Reue Einzug gefunden. Die tätige Reue lässt im deutschen Strafrecht die Strafbarkeit bestimmter Taten entfallen. Der Rücktritt[2] vom Versuch eine Straftat zu begehen oder die Verhinderung der eigenen geplanten Tat bewirkt nach § 24 StGB Straflosigkeit.[3]
Das Eingeständnis einer Reue wegen falscher Rechtsanwendung ist die judikative Reue.[4]
Der Begriff ist auch ein wichtiger Aspekt in so genannten Wahrheitskommissionen, wie sie in den 1990er Jahren in vielen Ländern eingerichtet wurden, um politische Verbrechen aufzuklären und teilweise auch zu amnestieren.
Psychologie
Reue ist hier auch das nachhaltige Bedauern einer eigenen Schuld wegen einer Tat oder Unterlassung, die ihr Urheber im Nachhinein als verwerflich beurteilt und sich selber vorwirft. Etwas zu bereuen ist nicht damit zu verwechseln, dass man sich wegen einer Handlung schämt.
Die erste Reaktion auf dieses Gefühl ist in der Regel ein Rückzug aus dem Kontakt mit anderen. Wenn man sich auf Grund von Schuldgefühlen zurückzieht, verliert man den Kontakt zu anderen. Wenn dies erlaubt, die Folgen der eigenen Tat vollständig wahrzunehmen, entsteht eine Öffnung für Reue.
Einige Menschen mit Persönlichkeitsstörungen, unter anderem mit Soziopathie oder einer antisozialen Persönlichkeitsstörung, sind nicht oder kaum zur Reue fähig.
Religionen
Viele Religionen bieten die Buße als Möglichkeit, durch Handeln eine bereute Tat wiedergutzumachen. In der katholischen Kirche ist die Reue der wichtigste Akt des Beichtenden. Sie ist „der Seelenschmerz und der Abscheu über die begangene Sünde, verbunden mit dem Vorsatz, fortan nicht zu sündigen“ (Konzil von Trient)[5].
Siehe auch
- Schuldgefühl
- Schamgefühl
- Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen durch Gesetz vom 25. Juni 1998 (BGBl. I S. 2501)
- Buße (Religion), dort insbesondere: Buße im Judentum (Teschuwa)
- Buddhistisches Reuebekenntnis
Literatur
- Maria Otto: Reue und Freiheit. Versuch über ihre Beziehung im Ausgang von Sartres Drama. (Symposion Bd. 6) Verlag Karl Alber, Freiburg i. Br. / München 1961, 2. Aufl. 1987. ISBN 978-3-495-44035-3
- Albert Esser: Das Phänomen Reue. Versuch einer Erhellung ihres Selbstverständnisses. Hegner Verlag, Köln u.a. 1963.
- Jürgen Michael Baerwald: Egoismus ohne Reue - Die Kunst, sich nicht selbst im Weg zu stehen. Universitas Verlag, München 1993, ISBN 3-8004-1292-6.
- Erika Wick: Zur Psychologie der Reue. Beitrag zur Psychologie der Schuldüberwindung im Ausgang einer empirischen Untersuchung Strafgefangener. Haupt Verlag, Bern 1971.
Weblinks
Wikiquote: Reue – Zitate- Meyers Konversationslexikon: Biblische Real- und Verbal-Handkonkordanz von 1890 zum Begriff „Reue“
- Der Begriff der „Reue“ in Kierkegaards Philosophischen Bissen
- Beitrag der Deutschen Welle zum Thema „Reue“
Einzelnachweise
- ↑ J. Hasenfuß in: Lexikon der Psychologie; Bd. 3: Psychodrama - ZZ. Hrsg. von: Wilhelm Arnold u.a., Band 3, Bechtermünz-Verlag, Augsburg 1997, ISBN 3-86047-508-8. (S. 1909: „Reue“)
- ↑ § 24 Abs. 1 StGB
- ↑ Klaus Ulsenheimer: Grundfragen des Rücktritts vom Versuch in Theorie und Praxis, S. 23 ff. Verlag Walter de Gruyter, Berlin und New York 1976, ISBN 978-3-11-006509-1
- ↑ Vgl. BGH-Urteil 5 StR 747/94 - Rn 76/78
- ↑ Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1451
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