- Innenpolitik
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Als Innenpolitik werden Beschlüsse, Gesetze, Programme eines Staates bezeichnet, die von einer Regierung für die landesinternen Angelegenheiten gelten. Sie ist das Gegenteil der Außenpolitik, welches die politische Tätigkeiten einer Regierung gegenüber dem Ausland umfasst. Da der Begriff Innenpolitik verschiedene Bereiche umfassen kann, wird der Begriff der Innenpolitik international sehr verschieden gehandhabt. Traditionell können zur Innenpolitik folgende Teilbereiche gezählt werden: Bildungspolitik, Energiepolitik, Gesundheitspolitik, innere Sicherheit, Steuerpolitik, Sozialpolitik, Rechte und Pflichten des einzelnen Bürgers, etc.
- In Deutschland ist die Innenpolitik auf Bundesebene für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz sowie zahlreiche weitere Behörden zuständig (siehe auch: Bundesministerium des Innern), ebenso für die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Auf Länderebene verantworten die Innenministerien Polizei und den Landesverfassungsschutz.
- In der Schweiz wird die Innenpolitik durch das Eidgenössisches Departement des Innern wahrgenommen. Ihm unterstehen verschiedene Bundesämter, die verantwortlich sind für die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Forschung und Bildung, Kulturförderung, Familienpolitik, Gleichstellung von Frau und Mann, Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, Rassismusbekämpfung, Statistik, Archivierung und die Wetterprognosen.
- In angelsächsischen Staaten wie den Vereinigten Staaten von Amerika wird die Innenpolitik (engl. domestic policy) als umfassender Begriff aller politischen Tätigkeiten innerhalb eines Staates bezeichnet.
Literatur
- Eckart Kehr, Der Primat der Innenpolitik. Hrsg. von Hans-Ulrich Wehler, Berlin [1965] ²1970
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