- Inspekteur der Bundespolizei
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Der Inspekteur der Bundespolizei war als Polizeivollzugsbeamter der deutschen Bundespolizei[1] zuletzt Leiter der Unterabteilung B II des Bundesinnenministeriums in Berlin. Er erfüllte mit dem Amt unter anderem die berufliche Funktion des Grenzbeauftragten des Innenministeriums. Ferner war der Amtsinhaber der ranghöchste Uniformträger der Bundespolizei und in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft[2].
Das Amt wurde im Jahr 1951 als Inspekteur des Bundesgrenzschutzes geschaffen. Seit der Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei am 1. Juli 2005 lautete die Bezeichnung Inspekteur der Bundespolizei. Im Rahmen der Neuorganisation der Bundespolizei ist die Funktion des Inspekteurs der Bundespolizei zum März 2008 auf das neu geschaffene Amt des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums übergegangen.
Einziger Inhaber des Amtes war vom 21. März 2001 bis 31. Dezember 2007 Udo Burkholder.
Eine Übersicht über die Inspekteure des Bundesgrenzschutzes findet man auf der Seite zum Bundesgrenzschutz.
Siehe auch
Amtsbezeichnungen der Bundespolizei
Einzelnachweise
- ↑ § 1 Abs. 1 Nr. 25 Verordnung zu § 1 Abs. 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes (alte Fassung)
- ↑ Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes)
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