- Integralkriterium
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Das Integralkriterium (auch Integralvergleichskriterium) ist ein mathematisches Konvergenzkriterium, also ein Mittel zum Entscheiden, ob eine unendliche Reihe konvergiert oder divergiert.
Formulierung
Es sei f eine monoton fallende Funktion, die auf dem Intervall mit einer ganzen Zahl p definiert ist und nur positive Werte annimmt. Dann konvergiert die Reihe genau dann, wenn das Integral existiert, das heißt, wenn es einen endlichen Wert annimmt.
Genauer: Sei monoton fallend, dann gilt
- f ist auf integrierbar ist konvergent.
Falls eines von beiden, also Existenz des Integrals beziehungsweise Konvergenz der Reihe, und damit auch das andere, zutrifft, gelten die Abschätzungen
Veranschaulichung
Das Integralkriterium ist schon durch die Anschauung zugänglich: Gerade die letzte Zeile ähnelt einer populären Begründung des Begriffs des Riemann-Integrals mithilfe von Ober- und Untersummen.
Weil nach Voraussetzung ja f monoton fällt, ist auf jedem Intervall [q,q + 1] (mit einer ganzen Zahl q) f(q) der größte und f(q + 1) der kleinste Funktionswert auf diesem Intervall. Weil das Intervall die Breite 1 hat, ist der Flächeninhalt unter f immer kleiner oder gleich und größer oder gleich . Wenn nun das Integral oder die Reihe konvergiert, so muss auch der jeweils andere Ausdruck konvergieren.
Oder: Die Reihe konvergiert, nähert sich also ab p unendlich nahe an den Grenzwert an. Für das Integral bedeutet dies, dass die Fläche nicht mehr größer wird, sondern sich ebenfalls an einen (Flächen)-Wert annähert. Hätte die Fläche gegen unendlich keinen Grenzwert, könnte nie ein Wert für das Integral fest gemacht werden und somit das Integral keinen endlichen Wert annehmen, was im Widerspruch zur obigen Definition steht.
Literatur
- Konrad Königsberger: Analysis 1. Springer, Berlin 2004, ISBN 3-540-41282-4
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