- Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
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Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) ist eine ständige Einrichtung mit der Aufgabe, an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts zu arbeiten. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wurden durch sie eine Reihe von Konventionen (Übereinkommen) beschlossen. Wichtige Ergebnisse der Konferenz sind unter anderem:
- das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisierung (HLÜ, 5. Oktober 1961)
- das Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (5. Oktober 1961; BGBl II 1971, 219)
- das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (2. Oktober 1973; BGBl II 1986, 826)
- das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (2. Oktober 1973; BGBl II 1986, 837)
- das Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (25. Oktober 1980; BGBl. II 1190, 206)
- das Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (29. Mai 1993; BGBl II 2001, 1034)
- das Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (19. Oktober 1996; von Deutschland, Österreich, Schweiz unterzeichnet, noch nicht ratifiziert)
- das Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (die aufgrund einer Beeinträchtigung oder der Unzulänglichkeit ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage sind, ihre Interessen zu schützen) vom 13. Januar 2000; BGBl. II 2007, 323
- das Übereinkommen über die Schließung und die Anerkennung der Gültigkeit von Ehen (14. März 1978)
- das Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen (18. März 1970)
- das Übereinkommen über die Anerkennung von Scheidungen (1. Juni 1970)
- das Übereinkommen über das auf das eheliche Güterrecht anzuwendende Recht (14. März 1978)
- das Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (5. Oktober 1961; BGBl. II 1965, 1144)
- das Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (30. Juni 2005)
- das Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen(27. November 2007) und das Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (27. November 2007)
Die Bemühungen der Haager Konferenz für ein Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen, sozusagen der internationalen Entsprechung zur EuGVVO, können derzeit als gescheitert angesehen werden. Herausgekommen ist dabei lediglich das Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen, für das ein Konsens erreicht werden konnte.
Weblinks
Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) offizielle Homepage (englisch)
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