Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Kategorie: Forschungseinrichtung
Träger: Max-Planck-Gesellschaft
Rechtsform des Trägers: Eingetragener Verein
Sitz des Trägers: München
Standort der Einrichtung: Hamburg
Art der Forschung: Grundlagenforschung
Fächer: Geisteswissenschaften, Rechtswissenschaften
Fachgebiete: Privatrecht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Verfahrensrecht
Grundfinanzierung: Bund (50%), Länder (50%)
Leitung: Holger Fleischer (Geschäftsführer), Reinhard Zimmermann, Jürgen Basedow
Mitarbeiter: ca. 140
Homepage: www.mpipriv.de

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg betreibt rechtsvergleichende Grundlagenforschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privat-, Handels-, Wirtschafts- und Verfahrensrechts.

Die Einrichtung wurde 1926 als Institut für ausländisches und internationales Privatrecht der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. in Berlin gegründet. Direktor wurde Ernst Rabel. Rabel wurde 1936 im Rahmen der Gleichschaltung des Instituts abgesetzt. Ab 1937 fungierte Ernst Heymann als neuer, den Intentionen der Nationalsozialisten genehme Direktor. 1949 wurde das Institut in die Nachfolgegesellschaft der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, die Max-Planck-Gesellschaft übernommen. Seit 1956 befindet sich das Institut in Hamburg.

Das Institut berät in- und ausländische Gesetzgeber wissenschaftlich, fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs und ist ein Zentrum des internationalen wissenschaftlichen Austausches.

Im Rahmen des internationalen Privatrechts wird das Institut für Rechtsgutachten auf Anfrage deutscher Gerichte tätig, zum Beispiel bei grenzüberschreitenden Familiensachen.

Bibliothek

Die Bibliothek des Instituts sammelt Literatur zum internationalen und allgemeinen Privatrecht aus aller Welt. Der Bestand umfasst über 500.000 Bände und über 2.000 laufend gehaltene Periodika. Das Max-Planck-Institut verfügt damit nach der Harvard Law School über die weltweit zweitgrößte Sammlung von Literatur zum internationalen und ausländischen Zivilrecht. Die Bibliothek ist ein reiner Präsenzbestand, es können keine Titel ausgeliehen werden. Die Bibliothek nimmt daher auch nicht aktiv am Leihverkehr der Bibliotheken teil. Sie dient vorrangig zu Forschungszwecken der am Institut beschäftigten Wissenschaftler. Eine Zulassung für Gäste ist nur in Ausnahmefällen und auf Antrag möglich. Die Bibliothek wird so auch ständig von ausländischen Gästen, wie Doktoranden und Habilitanden genutzt.

Literatur

  • Max-Planck-Gesellschaft (Hrsg.): Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. 3. neu bearb. Auflage (Reihe: Berichte und Mitteilungen der Max-Planck-Gesellschaft Heft 1996/1) ISSN 0341-7778

Weblinks

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