- Inventarisation
-
Das Erstellen einer Inventarliste bezeichnet man als Inventarisation (auch Inventarisierung). In der Denkmalpflege werden sämtliche Kulturdenkmale zu Dokumentationszwecken in Denkmallisten verzeichnet. Dies geschieht auf Grundlage der Denkmalschutzgesetze eines Landes und wird von der zuständigen Denkmalbehörde ausgeführt.
Neben der Inventarisation denkmalgeschützter Bauwerke werden auch andere Kulturgüter (z. B. Gemälde) in die Inventarlisten eingetragen. Den ersten Versuch einer Inventarisation aller deutschen Kulturdenkmale unternahm Georg Dehio.
In der Informationstechnologie spricht man von Inventarisierung von Software oder auch Hardware. Siehe auch Lizenzmanagement.
Weblinks
- ISOS - Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz
Wikimedia Foundation.