Inventar

Inventar

Das Inventar ist ein genaues und ausführliches Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Es bildet die Grundlagen eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses. Das Inventar sichert gegenüber dem Unternehmen, eventuellen Geldgebern und Finanzbehörden, dass die in der Bilanz enthaltenen Informationen der Wahrheit entsprechen.

Das Inventar ist gem. § 240 Abs. 1 HGB von jedem Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres sowie bei Geschäftsaufgabe aufzustellen. Der Begriff stammt von dem im 15. und 16. Jahrhundert gebräuchlichen, lateinischen Wort inventarium (juristisches Fachwort) ab.

Inhaltsverzeichnis

Inventar und Inventur

Der Vorgang der Bestandsermittlung, der zur Aufstellung des Inventars führt, ist die Inventur. Sie wird grundsätzlich als körperliche Bestandsaufnahme durch Zählen, Messen, Schätzen oder Wiegen durchgeführt. Nur wenn dies nicht möglich ist (bei Grundstücksbeständen, Grundpfandrechten, Darlehen), werden buchhalterische Unterlagen herangezogen. Bei der körperlichen Inventur werden vier Verfahren unterschieden, wobei die gewählte Inventur-Methode auch Einfluss auf die Form des Inventars haben kann.

  • Die Stichtagsinventur ist eine Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag.
  • Wird die Aufnahme bis zu drei Monate vor oder bis zu zwei Monate hinter den Bilanzstichtag gelegt, ist dies eine vorverlegte oder eine nachverlegte Inventur. Die Bestände zum Bilanzstichtag werden durch Vor- oder Rückrechnung ermittelt.
  • Bei der permanenten Inventur wird die Bestandsaufnahme über das ganze Jahr verteilt fließend erhoben und durch dieselbe Methode der Vorrechnung ein Endwert erreicht.
  • Bei einer Stichprobeninventur werden nur hochwertige Artikel körperlich aufgenommen, für die restlichen Artikel wird eine Stichprobe gezogen. Der Gesamtbestand wird durch anerkannte, mathematisch-statistische Verfahren hochgerechnet.

Die Werte der verlegten und der permanenten Inventur werden in einem sogenannten „besonderen Inventar“ (§ 241 HGB) festgehalten. Sie brauchen in das Inventar für den Jahresabschluss nicht erneut aufgenommen zu werden.

Inventar und Bilanz

Das Inventar weist alle Vermögensgegenstände und Schulden einzeln nach Art, Menge und Wert aus und summiert sodann die Einzelposten. Diese Summen sind maßgeblich für die Werte der Bilanzposten. Das Inventar ist also eine ausführliche, die Bilanz eine kurzgefasste und überschaubare Darstellung der Vermögenswerte und Schulden. Inventare unterliegen ebenso wie Bilanzen und andere Geschäftsunterlagen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren zum Ende des Geschäftsjahres.

Gliederung

Das Inventar besteht aus: dem Vermögen, den Schulden (Fremdkapital) und dem Eigenkapital (Reinvermögen).

  1. Die Vermögensgegenstände werden in Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterteilt.
    1. Anlagevermögen sind dauerhaft im Betrieb eingesetzte Güter
    2. nur vorübergehend eingesetzte oder gebundene Güter zum Umlaufvermögen gerechnet.
  2. Die Schulden sind das Fremdkapital beziehungsweise die Verbindlichkeiten des Unternehmens.
  3. Das Reinvermögen (Eigenkapital) wird als Differenz von (1) und (2) ermittelt, so als würden die Vermögensgegenstände veräußert und gegen die Schulden aufgerechnet.

Die konkrete Gliederung eines Inventars ist von den Erfordernissen des jeweiligen Unternehmens abhängig. Nachfolgend eine gängige Gliederung des Inventars in einem Industriebetrieb:

Vermögen (nach steigender Liquidität sortiert)
Schulden (nach abnehmender Fälligkeit sortiert)
  • Langfristige Schulden
    • Hypothekenschulden
    • Darlehensschulden
  • Kurzfristige Schulden
Reinvermögen (gleich dem Eigenkapital)
  • Vermögen minus Schulden, ist das Reinvermögen

Im Rechnungswesen der Sozialversicherungsträger, insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Anordnung umgekehrt. Das Vermögen wird nach sinkender Liquidität und die Schulden werden nach sinkender Fälligkeit sortiert.

Gewinnermittlung

Da das Inventar das Eigenkapital ausweist, lässt sich aus dem Vergleich der Inventare zweier nachfolgender Geschäftsjahre, unter Berücksichtigung der Privateinlagen und Privatentnahmen der Eigentümer, der Gewinn (oder Verlust) des Unternehmens ermitteln. Diese Art der Gewinnermittlung entspricht dem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 [1] EStG.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Inventar – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Literatur

  • Siegfried Schmolke, Manfred Deitermann, u.a.: Industrielles Rechnungswesen IKR. Finanzbuchhaltung - Analyse und Kritik des Jahresabschlusses - Kosten- und Leistungsrechnung, 38. Auflage, Winklers Verlag 2009, ISBN 978-3804566521.

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