Investment-Fachwirt

Investment-Fachwirt

Investment-Fachwirt/in ist ein Fortbildungsberuf, der von den deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK) ausgebildet wird. Die Fortbildung dauert zwei Jahre bzw. vier Semester und wird berufsbegleitend absolviert. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung vergibt die IHK den Titel „Geprüfter Investment-Fachwirt“.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Mit der wachsenden Bedeutung der Investmentbranche sind auch die Anforderungen an die branchenspezifische Aus- und Weiterbildung gestiegen. Die erste Konsequenz war die Schaffung des neuen Ausbildungsberufs Investmentfondskaufmann/-frau im Jahr 2003. Zudem bestand der Bedarf durch Weiterqualifikation die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter in der Investmentbranche zu erhalten. Bestehende Angebote wie Bankfachwirt waren dafür jedoch nicht geeignet. Denn die fachlichen Qualifikationen im Privatkunden-, Immobilien- und Firmenkundengeschäft oder im Kreditrecht sind für Kapitalanlagegesellschaften nicht relevant. Die Folge war die Konzeption des Weiterbildungsangebots Investment-Fachwirt. Am 13. November 2006 beschloss der Berufsbildungsausschuss der IHK Frankfurt am Main die Rechtsvorschrift zum/zur Investment-Fachwirt/in IHK.[1]. Seitdem steht den Beschäftigten der Investmentbranche eine neue Möglichkeit der fachlichen Qualifikation offen.

Start des Weiterbildungsangebots

Die ersten zweijährigen Studiengänge zum/zur Investment-Fachwirt/in starteten im September 2006 in Frankfurt am Main. Ein Jahr später kam Trier hinzu. Die ersten Absolventinnen und Absolventen der neuen Weiterbildung wurden im Herbst 2008 zur Prüfung zugelassen.[2]

Inhalt und Zulassungsvoraussetzungen

Vermittelt werden grundlegende Qualifikationen aus den Bereichen KAG-Geschäft, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Recht. Eine Spezialisierung ist in einem der drei Bereichen Portfolio-Management, Marketing und Vertrieb oder Risikomanagement vorgesehen.

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist insbesondere die einschlägige Berufserfahrung. Deren Dauer richtet sich nach der Ausbildung: Bei Investmentfondskaufleuten genügen zwei weitere Jahre. Diese ergeben sich in der Regel während der zweijährigen berufsbegleitenden Weiterbildung „automatisch“. Wer komplett ohne einschlägige Ausbildung in der Investmentbranche anfängt, kann sich nach sechs Jahren prüfen lassen.

Einzelnachweise

  1. Rechtsvorschrift zum/zur Investment-Fachwirt/in - Rechtsvorschrift zum/zur Investment-Fachwirt/in als pdf
  2. Die ersten Absolventen der neuen Weiterbildung - IHK-Artikel

Weblinks


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