Amateurfunklizenz

Amateurfunklizenz

Das Amateurfunkzeugnis ist eine Prüfungsbescheinigung der für den Amateurfunkdienst zuständigen Behörde.

Zum Senden im Rahmen des Amateurfunkdienstes benötigt man eine Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung sowie die Zulassung zum Amateurfunkdienst und ein personengebundenes Rufzeichen. Diese können durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung erworben werden.

Inhaltsverzeichnis

Amateurfunkzeugnis in Deutschland

Das Amateurfunkzeugnis ist der Nachweis der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) über eine erfolgreich abgelegte Amateurfunkprüfung. Das Amateurfunkzeugnis ist Voraussetzung für die Erteilung einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und gleichzeitiger Zuteilung eines Rufzeichens. Erst mit dem zugeteilten Rufzeichen darf man die Amateurbänder benutzen.

Lizenzen werden im Amateurfunkdienst nicht vergeben, da eine Amateurfunkstelle (gemäß AFuG) nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und nicht zum Zwecke des geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten betrieben werden darf.

Für das Amateurfunkzeugnis wird man in folgenden Prüfungsteilen geprüft (Prüfung als Ankreuztest):

Der jeweilige Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn 75 % der möglichen Punkte erreicht wurden. Ab 70 % ist eine mündliche Nachprüfung möglich. Bei der Morsetelegrafie-Prüfung darf man höchstens vier unkorrigierte Fehler haben.

Für die Erweiterung einer Klasse-E-Lizenz auf Klasse A muss lediglich der Prüfungsteil Technik erneut abgelegt werden.

Aktuelle Amateurfunkzeugnis-Klassen

Die Anforderungen der Prüfung hängen von der Lizenzklasse ab.

Klasse A
Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeausgangsleistung von bis zu 750 W PEP.

Diese Klasse entspricht der CEPT-Lizenz.

Klasse E
Zugang zu einigen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeausgangsleistung von bis zu 100 W PEP im Kurzwellen-Bereich, bis zu 75 W PEP im Ultrakurzwellen-Bereich, im Einzelnen ist Sendebetrieb zulässig auf folgenden Frequenzbereichen / mit folgenden Sendeausgangsleistungen:

Diese Klasse entspricht der CEPT-Novice-Lizenz.

Band Frequenz (MHz) zulässige Ausgangsleistung
160 m 1,810−1,850 bis 100 Watt
1,850−1,890 bis 75 Watt
1,890−2,000 bis 10 Watt
80 m 3,500−3,800 bis 100 Watt
15 m 21,000−21,450 bis 100 Watt
10 m 28,000−29,700 bis 100 Watt
2 m 144−146 bis 75 Watt
70 cm 430−440 bis 75 Watt
3 cm 10.000−10.500 bis 5 Watt

In diesem Rahmen dürfen die Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E auch Funkbetrieb in einigen Kurzwellenbändern mit eingeschränkter Senderleistung durchführen. Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A dürfen hingegen Funkbetrieb in allen für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzbereichen bis hin zur maximal zulässigen Senderleistung durchführen. Dabei sind u. a. auch die Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) zu beachten.

Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung

In Deutschland bieten die beiden Amateurfunkverbände DARC und VFDB Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Amateurfunkzeugnisprüfung Klasse E und A sowie praktischen Ausbildungsfunkbetrieb an. Außerdem kann man hier auch eine SWL Prüfung ablegen sog. DE-Rufzeichen unter dem man dann als Short Wave Listener QSL Karten (Funkbestätigungskarten) versenden kann.

Historische Entwicklung der Amateurfunkzeugnis-Klassen

Ausführliche Informationen hierzu bietet auch der Artikel zur Amateurfunkverordnung in der die Amateurfunkzeugnis-Klassen reguliert wurden.

Klasse 1
Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W. Rufzeichenpräfix: DF, DH, DJ, DK, DL, DM2
Klasse 2
Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W. In der Zeit vom 15. August 2003 bis zum Inkrafttreten der nächsten Amateurfunkverordnung am 19. Februar 2005 wurde die Benutzung der Kurzwellenbänder geduldet. Rufzeichenpräfix: DB, DC, DD, DG, DM
Klasse 3
Zugang zum 2-m-Band (144-146 MHz) und 70-cm-Band (430-440 MHz) mit einer maximal von der Antenne abgestrahlten Leistung von kleiner als 10 W EIRP. Rufzeichenpräfix: DO

Anmerkung: Seit dem 15. August 2003 durften Genehmigungsinhaber der Klasse 2 sämtliche zur Verfügung stehenden Frequenzbereiche vorübergehend nutzen, da auf der WRC (World Radio Conference) beschlossen wurde, dass die Telegraphieprüfung, welche bislang neben der geforderten Mindestpunktzahl von 75 (Kl. 1 u. 2) von 100 im Bereich Technik/Gesetze/Betrieb der Amateurfunkprüfung bei der BNetzA den einzigen praktischen Unterschied zwischen Klasse 1 und 2 darstellte, für den Kurzwellenzugang nicht mehr zwingend notwendig sein soll.

Diese kurzfristige Übergangsregelung wurde in einer Presseerklärung veröffentlicht und damit für mehr als ein Jahr Verstöße gegen die Amateurfunkverordnung toleriert. Diese Übergangsregelung galt bis zum 18. Februar 2005, am nächsten Tag trat eine novellierte Amateurfunkverordnung in Kraft.

Vorher gab es bis Mitte der 90er Jahre bereits eine Klasse A (Präfix DH), die zwischen den heutigen Klassen 1 und 2 angesiedelt war. Da diese inzwischen in die Klasse 1 umgewandelt wurde und die neue Klasse A wieder die höchste Zeugnisklasse darstellt, sind keine Verwechslungen zu erwarten. Die anderen Lizenzklassen waren damals: B (entspricht der heutigen Klasse A) und C (nur UKW; brauchte keine Morse-Kenntnisse nachzuweisen; nur eingeschränkte Leistung erlaubt).

Amateurfunkzeugnis in der Schweiz

Prüfungen sind beim Bundesamt für Kommunikation abzulegen. Die Prüfungsbereiche erstrecken sich über Technik, Vorschriften, Aufbau und den Betrieb der Funkstation. Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung bietet die USKA an.

Einsteiger-Lizenz („HB3-Lizenz“). Die Einsteiger-Lizenz ist ein einfach zu erreichender Zwischenschritt zur Kurzwellen-Lizenz. An der Prüfung werden Vorschriften und einfache, elementare Grundkenntnisse der Elektronik abgefragt. Mit einer Einsteiger-Lizenz darf man Amateurfunkgeräte aus kommerzieller Produktion, mit einer Leistung von max. 50 Watt im UKW-Frequenzbereich (144 bis 146 MHz und 430 bis 440 MHz) benutzen. Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kurzwellen-Bänder 160/80/15/10 Meter ebenfalls für HB3-Lizenzierte freigegeben. Die max. Leistung wird auf 100 Watt begrenzt.

Kurzwellen-Lizenz (“HB9-Lizenz“). Für den Erwerb der man die entsprechende Prüfung, darf man mit großer Leistung auf allen Amateurfunk-Frequenzen senden und sogar eigene Funkgeräte bauen und verwenden.

Empfangs-Lizenz („HE-Höramateur“). Man kann auch als „Hörer“ anfangen, um sich mit dem Betrieb auf den Amateurfunk-Bändern vertraut zu machen. Das kommt einem später als Funkamateur mit Einsteiger- oder Kurzwellen-Lizenz zugute. Eine Empfangs-Lizenz erhält man ohne eine Ausbildung und Prüfung über die Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure.

Literatur

  • Eckart K. W. Moltrecht (DJ4UF): Amateurfunklehrgang TECHNIK für das Amateurfunkzeugnis Klasse E, 6. Auflage, Verlag für Technik und Handwerk 2007, ISBN 978-3-88180-364-9
  • Eckart K. W. Moltrecht (DJ4UF): Amateurfunklehrgang TECHNIK für das Amateurfunkzeugnis Klasse A, 3. Auflage, Verlag für Technik und Handwerk 2007, ISBN 978-3-88180-389-2
  • Eckart K. W. Moltrecht (DJ4UF): Amateurfunk-Lehrgang, Betriebstechnik und Vorschriften für das Amateurfunkzeugnis, 2. Auflage, Verlag für Technik und Handwerk 2007, ISBN 978-3-88180-803-3
  • Christoph Grandt, Stratis Karamanolis: So werde ich Funkamateur, Elektra Verlag ISBN 3-922238-15-7
  • Hans H. Cuno (DL2CH): Vorbereitung auf die Amateurfunk Lizenz Prüfung, frech Verlag ISBN 3-7724-5402-X

Weblinks


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