- Irrläufer
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Als Irrläufer bezeichnet man fehlgeleitete Objekte, insbesondere Schriftstücke und E-Mails.
Ein fehlgeleitetes Schriftstück im internen oder externen Schriftverkehr von Behörden oder Unternehmen wird üblicherweise neben dem Posteingangsstempel mit einem Vermerk versehen und dann entweder an die richtige Abteilung weiter oder – als „Irrläufer“ – an die Postausgangsstelle zurückgereicht.
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