- Ius honorarium
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Das ius honorarium (Amtsrecht) ist das Recht, das im Römischen Reich von den Inhabern der republikanischen Ehrenämter, besonders aber vom Prätor, ausgeübt wurde, um damit das ius civile zu unterstützen, zu ergänzen und gegebenenfalls zu korrigieren. Das wichtigste Instrument hierbei war das Edikt, in dem der Prätor ankündigte, auf welche Weise er seine Aufgaben in der Rechtspflege ausüben wollte. Durch die Fortschreibung des Römischen Rechts blieb das ius honorarium noch lange nach dem Untergang des römischen Reiches bedeutsam. Es stützt sich auf das ius civile und wirkt als Korrektiv, indem es dieses „unterstützt, ergänzt und korrigiert“.[1][2]
Einzelnachweise
- ↑ Heinrich Honsell: Römisches Recht, Springer, Berlin, 2010, ISBN 978-3-642-05306-1
- ↑ Wolfgang Kunkel, Martin Josef Schermaier: Römische Rechtsgeschichte, UTB, Stuttgart, 2008, Seite 117, ISBN 978-3-8252-2225-3
Siehe auch
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