- Jahressechstel
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Das Jahressechstel stellt in Österreich jene Grenze dar, worunter sonstige Bezüge (das sind zum Beispiel 13. und 14. Monatsgehalt, Belohnungen, Prämien, Jubiläumsgelder) nach Abzug eines Freibetrags in der Höhe von 620 EUR (Stand 2009) mit 6 Prozent Lohnsteuer begünstigt besteuert werden.
Inhaltsverzeichnis
Berechnung
Das Jahressechstel errechnet sich wie folgt: In einem ersten Schritt wird die Summe der im Kalenderjahr bisher ausgezahlten Bruttobezüge durch die Anzahl der vergangenen Kalendermonate dividiert. In einem zweiten Schritt wird das Ergebnis des ersten Schrittes mit zwei multipliziert. Bei gleichbleibenden Bezügen ergibt das Jahressechstel zwei Bruttomonatsgehälter.
Versteuerung weiterer Sonderbezüge
Werden über das Jahressechstel hinaus weitere sonstige Bezüge gezahlt, so werden sie mit dem im jeweiligen Monat anfallenden laufenden Gehalt zu den üblichen Konditionen versteuert.
Siehe auch
Weblinks
- Steuerbuch des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen 2010 (PDF-Datei; 1,09 MB)
- Steuervergleich Deutschland - Österreich (Berechnungsbeispiel S. 17) (PDF-Datei; 1,38 MB)
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