- Johann Heinrich Schulz
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Johann Heinrich Schulz (* 11. Juni 1739 in Mülhausen in Ostpreußen; † 27. Juni 1823 in Königsberg) war ein deutscher theologischer Aufklärer und Philosoph, der schon vor Immanuel Kants religionsphilosophischen Schriften die Auffassung vertrat, „daß er nur diejenigen Lehren für nützlich halte, die zur moralischen Besserung des Gemüts dienten, dagegen solche wie die Gottheit oder den Opfertod Christi weder glaube noch lehre.“[1]
Leben und Werk
Schulz war Prediger in Gielsdorf bei Berlin und wurde bekannt als der Zopfschulz, weil er entgegen der üblichen Perücke stets einen Zopf trug. Seine aufklärerischen religionsphilosophischen Ideen legte er 1783 in seinem Werk Versuch einer Anleitung zur Sittenlehre für alle Menschen ohne Unterschied der Religion nieder, wozu Kant im selben Jahr eine Rezension schrieb. Gegen die kirchlichen Anfeindungen wurde er von Friedrich dem Großen in Schutz genommen, und auch Kant hat sich nicht gescheut, "den Freimut, das Selbstdenken und die gute Absicht des von der Orthodoxie verketzerten Mannes aufrichtig anzuerkennen."[2] In bezug auf das Strafen vertritt Schulz bereits eine heute erst hochaktuelle Auffassung, indem er "rächende Strafen" insbesondere die Todesstrafe für ungerecht hält und vorschlägt, daß an deren Stelle Wiedergutmachung und Besserung die Absicht aller Strafgesetze sein müsse. [3]
Als Johann Heinrich Schulz 1788 seine aufklärerische Religionsauffassung in seiner Schrift Erweis des himmelweiten Unterschieds der Moral von der Religion: nebst genauer Bestimmung der Begriffe von Theologie, Religion, Kirche und (protestantischer) Hierarchie, und des Verhältnisses dieser Dinge zur Moral und zum Staate / von einem unerschrocknen Wahrheitsfreunde noch weiter verdeutlichte, wurde er auf Initiative des gerade ernannten Justizministers Johann Christoph Wöllner von Friedrich Wilhelm II. 1791 vom Dienst suspendiert, obwohl er in seiner Berufung vom Berliner Kammergericht Recht bekommen hatte und obwohl sich seine Gemeinde sehr für seinen Verbleib eingesetzt hatte. Seitdem lebte er in Altlandsberg und ist vermutlich auch dort gestorben.[4]
Literatur
- Religionsproceß des Predigers Schulz zu Gielsdorf; 1792
- Karl Ludwig Amelang: Zur Vertheidigung des Predigers Herrn Schulz zu Gielsdorf; 1792
- Karl Ludwig Amelang: Vertheidigung des Pred. Schulz in der 2ten Instanz; 1798
Wikisource: „Es giebt noch Richter in Berlin“ – von Max Ring, in Die Gartenlaube (1866), Heft 10, S. 157–159Wikisource: Johann Schulz – von Otto Liebmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 716–717Quellen
- ↑ Vgl. Karl Vorländer in: Immanuel Kant, Kleinere Schriften zur Geschichtsphilosophie, Ethik und Politik, Felix Meiner Verlag, Hamburg 1973, ISBN 3-7873-0109-7, Einleitung des Herausgebers Karl Vorländer S. XLVII.
- ↑ Vgl. ebenda S. XLVIII und S.184.
- ↑ Vgl. ebenda S. 183.
- ↑ Vgl. auch Hettner, Literaturgeschichte des 18. Jahrh. III 2, S. 228-232.
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