- Johann Jakob Egli
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Johann Jakob Egli (* 17. Mai 1825 in Laufen-Uhwiesen, Kanton Zürich; † 24. August 1896 in Zürich) war Schweizer Geograph.
Leben
Johann Jakob Egli wurde am 17. Mai 1825 in Laufen im Schweizer Kanton Zürich geboren. Er war zuerst Lehrer an Sekundärschulen, wurde 1857 an die Realschule in St. Gallen berufen, promovierte in Zürich auf Grund der Monographie Die Höhlen des Ebenalpstocks (St. Gallen 1865) und habilitierte sich 1866 an der dortigen Universität und dem Polytechnikum für Geographie. In diesem Fach lehrte er dann seit 1872 an der Kantonsschule in Zürich. 1883 wurde er zum Professor ernannt.
Sein Sohn Emil Egli wurde Theologe.
Werke
Von seinen Schriften sind die Neue Erdkunde (6. Aufl., St. Gallen 1881), die Neue Schweizerkunde (7. Aufl., St. Gallen 1883) und die Neue Handelsgeographie (3. Aufl., Leipzig 1882) sowie das Taschenbuch schweizerischer Geographie, Volkswirtschaft und Kulturgeschichte (2. Aufl., Zürich 1878) hervorzuheben. Seine Hauptwerke sind die Nomina geographica, Versuch einer allgemeinen geographischen Onomatologie (Leipzig 1870 bis 1872), von welchem der lexikalische Teil unter dem Titel: Etymologisch-geographisches Lexikon (Leipzig 1880) gesondert erschien, und die Geschichte der geographischen Namenkunde (Leipzig 1886), über deren Fortschritte er auch in Perthes' Geographischem Jahrbuch (Bd. 9 ff.) berichtet. Er war außerdem Mitarbeiter bei Meyers Konversationslexikon.
Literatur
- Emil Egli: Egli, Johann Jacob. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 48, Duncker & Humblot, Leipzig 1904, S. 280 f.
- Otto Maull: Egli, Johann Jakob. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 4, Duncker & Humblot, Berlin 1959, S. 339 f.
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.
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