- Jugendbauhütte
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Das Freiwillige Jahr in der Denkmalpflege (FJD) ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 27 Jahren. Das FJD ist eine Form des Freiwilligen Sozialen Jahres und basiert auf § 3 Abs. 1 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes.
Das Freiwillige Jahr in der Denkmalpflege dauert in der Regel zwölf Monate. Es beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres. Das FJD kann bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) als Wartesemester angerechnet werden, einzelne Stellen können anerkannte Kriegsdienstverweigerer als Ersatz für den Zivildienst geltend machen. Es wird von den Ländern und einzelnen Trägern finanziell unterstützt und durchgeführt. Das Freiwillige Jahr in der Denkmalpflege kann auch im Ausland abgeleistet werden. Seit 2007 absolvieren jährlich etwa 250 Teilnehmer das FJD.
Inhaltsverzeichnis
Träger
Träger des Freiwilligen Jahres in der Denkmalpflege ist zurzeit (2008) ausschließlich der Verein „Jugendbauhütten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz e.V.“ in Zusammenarbeit mit den Internationalen Jugendgemeinschaftsdiensten (ijgd). Diese übernehmen durch ihre staatliche Anerkennung die Auswahl der Einsatzstellen und Betreuung der Teilnehmer sowie die Verwaltung staatlicher Fördergelder und Spenden.
Einsatzstellen
Standorte der Jugendbauhütten sind Brandenburg/Berlin, Görlitz, Duisburg/Raesfeld, Mühlhausen (Thüringen), Quedlinburg, Romrod, Soest und Wismar sowie Stralsund/Szczecin als Ort eines deutsch-polnischen Gemeinschaftsprojektes. Als Einsatzstellen kommen gemeinwohlorientierte Einrichtungen in Frage, die in ihrer Arbeit denkmalpflegerische Aspekte beachten (Denkmalbehörden, Museen, Vereine) sowie Handwerks- und Baubetriebe, Restaurierungswerkstätten sowie Architektur- und Planungsbüros oder ähnliches. Jede Einsatzstelle wird vom örtlichen Träger, zurzeit den ijgd, betreut, bei denen auch die FJD-Teilnehmer die Seminare besucht. Der Deutsche Handwerkskammertag hat entschieden, daß bei Vorliegen der ausbildungsberechtigenden Voraussetzungen in der Einsatzstelle das FJD auf die Dauer einer folgenden Berufsausbildung angerechnet werden kann.
Seminare
Die Träger der einzelnen Einsatzstellen organisieren insgesamt 35 Seminartage, aufgeteilt in 7 Wochen. In den einzelnen Wochen werden von den FJD-Teilnehmern und den Trägern festgesetzte Themen wie Geschichte und Aufgaben des Denkmalschutzes, Arbeitsmethoden, Stil- und Materialkunde sowie rechtliche Grundlagen der Denkmalpflege behandelt. Die Ausgestaltung dieser Tage erfolgt meist durch Referenten oder Selbstorganisation.
Gehalt und Kosten
Den Kosten des FJD liegen Richtwerte der Förderung nach § 9 des Jugendfreiwilligendienstgesetzes zugrunde. Sie werden getragen (Jugendbauhütte Romrod, 2006) zu ca. 17 % aus Eigenleistungen der Einsatzstelle, 4 % aus Landes- und europäischen Förderungsmitteln (EVS, ESF), 6 % durch das Bundesamt für Zivildienst und 73 % durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. An anderen Orten können kommunale Fördermittel hinzutreten. FJD-Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld, Verpflegung sowie Unterkunft gestellt.
Zivildienst
Seit 2002 ist es auch für anerkannte Kriegsdienstverweigerer (KDV) möglich, das Freiwillige Jahr in der Denkmalpflege zu leisten. Im § 14c des Zivildienstgesetzes ist u. a. geregelt, dass jeder anerkannte Verweigerer, der sich zwölf Monate lang als FJDler engagiert und dies dem Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) nachweist (durch die FJD-Trägerorganisation), nicht mehr zum Zivildienst herangezogen wird. Da die Altersgrenze für die Einberufung zum Grundwehr- und zum Zivildienst mittlerweile auf 23 Jahre abgesenkt ist, greift § 14c jedoch nur für KDV, die noch nicht 23 Jahre alt sind. Das BAZ beteiligt sich nur im Falle zusätzlich eingerichteter „14c-Plätze“ an deren Kosten. Kriegsdienstverweigerer müssen also schon bei der Bewerbung angeben, dass sie das FJD als Ersatz für den Zivildienst leisten wollen. Grundsätzlich leisten Kriegsdienstverweigerer das Freiwillige Jahr in der Denkmalpflege zu FJD-Bedingungen, d.h. die Rahmenbedingungen und Besonderheiten des Zivildienstes gelten hier nicht.
Rechtliche Grundlagen
Die sozialrechtlichen Grundlagen für das Freiwillige Jahr in der Denkmalpflege sind seit dem 1. Juni 2008 im „Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten“ geregelt. Bis dahin galt das Gesetz zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres. Für zu diesem Zeitpunkt bestehende Dienstverhältnisse kann vereinbart werden, dass das neue Recht angewendet wird, ansonsten ist für sie das bis zum 1. Juni 2008 geltende Recht maßgebend.
Literatur
- Jugendbauhütten – Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Bonn 2007
Siehe auch
Weblinks
- FJD auf der Website der ijgd
- Jugend baut. Das Freiwillige Jahr in der Denkmalpflege bei Monumente online
- Jugendbauhütten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
- Grußwort von Bundespräsident Horst Köhler zur Förderung der Jugendbauhütten
- Deutsches Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG)
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