- Jugendwohlfahrt
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Als Jugendwohlfahrt bezeichnet man in Österreich gesamtheitlich die Organisation der Kinder- und Jugendfürsorge, vergleichbar mit der in Deutschland weitläufig bekannten Kinder- und Jugendhilfe. Die Grundlage der Jugendwohlfahrt ist die Landesgesetzgebung im jeweiligen Bundesland, geregelt im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG).
Die exekutive Tätigkeit vor Ort übernimmt das Referat Jugend und Familie einer Bezirkshauptmannschaft bzw. in Städten die verantwortliche Magistrat-Abteilung. Das jeweilige Referat in einem Stadt- oder Landbezirk ist wiederum eine Außenstelle der einzelnen Länder.
Organisation der Jugendwohlfahrt
Im Wesentlichen unterliegt die Organisation der Jugendwohlfahrt den Vorgaben von Arge Jugendwohlfahrt, sowie dem in den einzelnen Bundesländern installierten Jugendwohlfahrt-Beirat.
Weblinks
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