- Jürgen Kühling
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Jürgen Kühling (* 27. April 1934 in Osnabrück) ist ein deutscher Jurist. Er war von 1989 bis 2001 Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Kühling studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg, Göttingen, München und Rom. Nach Studium und Promotion war Kühling zunächst von 1965 bis 1966 in der Rechtsabteilung der Volkswagen AG in Wolfsburg tätig, ehe er die Richterlaufbahn einschlug und Richter am Verwaltungsgericht in Hannover wurde. Nach einer Zeit der Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht wurde er 1972 in das niedersächsische Justizministerium berufen. 1979 wurde Kühling zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt.
1989 wurde Kühling auf Vorschlag der SPD zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt, wo er sich vor allem mit den verfassungsrechtlichen Bezügen des Arbeitsrechts befasste. Kühling gehörte dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an und schied 2001 auf eigenen Wunsch kurz vor Ablauf der zwölfjährigen Amtszeit aus dem Amt aus. Er verfasste als Berichterstatter unter anderem das Urteil zum Ruhen von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst auf Grund des Einigungsvertrages[1] zum Nachtarbeitsverbot für Frauen[2], zur Benachteiligung von Frauen bei Einstellungen[3], zum Kurzarbeitergeld bei Regionalstreiks und zu Betriebsrentenanwartschaften im öffentlichen Dienst[4].
Dr. Jürgen Kühling, der Mitglied der SPD ist[5], ist derzeit als Anwalt in Hamburg tätig. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Weblinks
- Pressemitteilung 44/2009 des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. April 2009 zum 75. Geburtstag Jürgen Kühlings
- Pressemitteilung Nr. 45/2004 des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. April 2004 zum 70. Geburtstag Jürgen Kühlings
- Pressemitteilung Nr. 11/2001 des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Januar 2001 zum Ausscheiden aus dem Amt
- Richter wirft Polizei "Sicherheitshysterie" vor, Welt Online, 21. Mai 2007
- Literatur von und über Jürgen Kühling im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
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