- Kaiser Wilhelms-Spende
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Die Kaiser-Wilhelms-Spende war die Allgemeine Deutsche Stiftung für Alters-, Renten- und Kapital-Versicherung im Deutschen Reich.
Geschichte
Die Stiftung verdankt ihre Entstehung einer Sammlung, die nach der Rettung des Kaisers Wilhelm I. aus drohender Lebensgefahr wegen der beiden Attentate vom 11. Mai und vom 2. Juni 1878 im Deutschen Reich veranstaltet wurde. Die Sammlung brachte eine Summe von nahezu 1.740.000 Mark in 75.576 Gemeinden von 11.523.972 Beisteuernden zusammen. Nach einer Bestimmung des Kronprinzen Friedrich Wilhelm, welchem die Summe mit der Bitte übergeben wurde, sie der Verwendung zu einem allgemeinen wohltätigen Zweck zuzuführen, bildet diese Kaiser Wilhelms-Spende die Grundlage einer Altersrenten- und Kapitalversicherung für die gering bemittelten Klassen, insbesondere für die Arbeiter, indem sie als Garantiekapital zur Bestreitung der Verwaltungskosten diente. Nebenbei hat die Anstalt auch den Zweck, genossenschaftliche Alterversorgungsanstalten für einzelne Berufskreise durch Beschaffung der notwendigen statistischen und Rechnungsgrundlagen sowie durch Beirat bei Einrichtung der Verwaltung usw. zu unterstützen.
Protektor der Spende war der Kronprinz des Deutschen Reichs.
Die Kaiser-Wilhelm-Spende erfreute sich wachsender Beteiligung. Sie zählte 1880 337 Mitglieder mit 41.855 Mark und 1885 bereits 8.363 Mitglieder mit 841.375 Mark Jahreseinlage.
Bei vielen Sparkassen im Reichsgebiet wurden Zahlstellen für diese Stiftung eingerichtet.
Literatur
- Statut der Kaiser Wilhelms-Spende. Berlin 1879.
- R. Stämmler: Die Kaiser Wilhelms-Spende. Berlin 1880.
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