- Kanonisse
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Als Kanonissin oder Kanonisse wurde eine ohne lebenslanges Gelübde in religiöser Gemeinschaft lebende Frau beziehungsweise ein weibliches Mitglied eines Kanonikerordens bezeichnet. Andere Bezeichnungen waren Stiftsdame oder Chorfrau. Mädchen, die in einem evangelischen Stift erzogen wurden und dieses anschließend verließen, nannte man Stiftsfräulein.
Es handelte sich hierbei um Frauen, die bei einem Stift eine Pfründe(Unterhalt) genossen und gemeinschaftliche Wohnung und Klausur hatten. Sie ordneten sich ihrem Chorherrn und der Kongregation unter oder bildeten selbständige Vereine unter den Ordinarien- Meist gehörten sie dem Adel an, genossen weitgehende Freiheit des Lebenswandels und machten ihre Anstalten oft zu weltlichen Stiften, so dass selbst nach dem Übertritt zum Protestantismus mehrere solcher Stifte, z. B. die von Gandersheim, Herford, Quedlinburg oder Gernrode als Pfründenanstalten für „adlige Fräulein“ bestehen blieben.
Bis heute gibt es katholische und evangelische Stiftsdamen, die zu unterschiedlichen Bedingungen in einem Stift leben. Sie legen in keinem Fall ein Gelübde ab, aber die Aufnahmebedingungen sind sehr unterschiedlich. So verlangt beispielsweise das katholische Stift Börstel von seinen Stiftsdamen christliche Orientierung, Ehelosigkeit (die Damen dürfen verwitwet oder geschieden sein), Residenzpflicht und die Möglichkeit, von eigenen Einkünften zu leben. Bei Stift Fischbeck hingegen mussten die Stiftsdamen noch bis 1924 sechzehn adlige Vorfahren verweisen; heute müssen sie über eine „gesicherte finanzielle Grundlage zur Lebensführung“ und sollten nicht älter als 60 Jahre sein.
Quellen und Hinweise
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