Kapellmeister

Kapellmeister

Der Kapellmeister ist der musikalische Leiter eines Chors oder Orchesters. Der Begriff wird oft als Synonym für Dirigent verwendet. Heute wird er noch im Zusammenhang mit den Dirigenten verwendet, die am Theater, genauer der Oper und Operette, regelmäßig die Repertoirevorstellungen leiten. Ansonsten ist der Begriff eher veraltet und wird noch in der Blasmusik etc. verwendet, also bei Ensembles, die man noch Kapellen nennt.

Geschichte

Der Kapellmeister ist ursprünglich nicht bloß Dirigent, sondern auch Komponist und Arrangeur für den Klangkörper, dem er vorsteht, und hat weit reichende organisatorische Aufgaben. Vom 15.–19. Jahrhundert war er der kreative „Kopf“ jedes mehrstimmigen Musizierens.

Hofkapellmeister waren noch Joseph Haydn oder Antonio Salieri. Durch die Gewerbefreiheit, die sich seit etwa 1800 allmählich durchsetzte, gab es immer mehr privatwirtschaftliche Kapellen, die meist für Tanz- und Opernanlässe tätig waren. Mozart wehrte sich bereits gegen die Funktion des Kapellmeisters als Hofbeamter und blieb zeitlebens freischaffend. Seither gibt es gegensätzliche Auffassungen des Begriffs Kapellmeister: Er kann ein offiziell (vom Hof oder von der Stadt) verliehener Ehrentitel für einen Beamten oder Angestellten sein oder im Gegenteil ein Symbol für den unabhängigen Unternehmer im Musikleben.

Von der Mitte des 18. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts gab es die Funktion des Theaterkapellmeisters, der für die Musik von Bühnenproduktionen zuständig war und neben Einstudierung und Aufführung bestehender Stücke für die stetige Erneuerung des Repertoires sorgen musste. Adolf Müller senior etwa schrieb um die Mitte des 19. Jahrhunderts zu über 600 Bühnenproduktionen eine weitgehend neue Musik. Franz von Suppé musste anspruchsvolle Opern einstudieren und zugleich Zirkusmusik und später Operetten komponieren.

In Ensembles mit Streichinstrumenten war oft der Konzertmeister auch Kapellmeister (oder sein Stellvertreter). Dies war besonders in der Tanzmusik üblich. Johann Strauß (Vater) und in seiner frühen Zeit noch Johann Strauß (Sohn) leiteten als erste Geiger nächtelang ihre Kapellen, ähnlich den heutigen DJs, und schrieben tagsüber neue Musikstücke. Bei den sogenannten Ländlerkapellen ist der Kapellmeister in der Regel noch heute der Gründer und Kontaktperson der Formation.

Daneben gab es (und gibt es vereinzelt auch heute noch) auch Kirchen- bzw. Domkapellmeister, Militärkapellmeister oder Zirkuskapellmeister. Die Militärkapellen waren gegen 1900 die häufigsten Ensembles und wurden auch für Tanz- und Theatervorstellungen engagiert. Franz Lehár etwa begann seine Karriere als Militärkapellmeister.

Gegen 1900 trennten sich die Berufe des Dirigenten und des Komponisten mehr und mehr. Gustav Mahler etwa, der in alter Tradition sowohl ein Dirigent fremder Werke als auch Komponist und Musikbearbeiter war, wurde als Komponist nicht mehr unbedingt ernst genommen. Seine Musik versahen manche Kritiker mit der abschätzigen Bezeichnung Kapellmeistermusik.

Gegenwart

An größeren Opernhäusern, die mehrere Dirigenten beschäftigen, ist Kapellmeister noch heute eine Stellenbezeichnung. Der erste Kapellmeister ist dabei dem ranghöchsten Dirigenten, dem Generalmusikdirektor, nachgeordnet und nimmt auch dessen Vertretung wahr.

An einigen Musikhochschulen, wie der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf, gibt es stets noch die Ausbildung zum Diplom-Kapellmeister. Frühere selbstverständliche Aufgaben des Kapellmeisters wie Komponieren und Arrangieren oder Kulturmanagement haben sich auf andere Studiengänge verschoben.

In der modernen Tanzmusik und im Jazz ist die Bezeichnung Bandleader als Leiter einer Big Band üblich.


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