- Kaplan
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Kaplan, von lateinisch capellanus: einer (fränkischen) Hofkapelle zugeordneter Kleriker (mittelhochdeutsch kaplan), wird im deutschen Sprachraum der römisch-katholische Priester in den ersten Jahren nach seiner Weihe genannt, in denen er in der Regel einem Pfarrer unterstellt ist und noch keine Alleinverantwortung für eine Pfarrei trägt.
Je nach örtlicher Gewohnheit wird der Kaplan in manchen Bistümern auch Vikar genannt – eine Bezeichnung, die der Kodex des kanonischen Kirchenrechts (CIC) von 1983 für diese Funktion vorsieht (vicarius paroecialis). Im bairischen Sprachraum und im Bistum Trier wird meist auch die Bezeichnung Kooperator (Mitarbeiter [des Pfarrers]) verwendet. In der Erzdiözese Wien (und wohl in den übrigen österreichischen Diözesen) wurden die Hilfsgeistlichen in den Pfarreien bis 1938 als Kooperatoren oder Cooperatoren bezeichnet. Mit Beschluss der österreichischen Bischofskonferenz vom 28. September 1938 wurde dann die deutsche Bezeichnung Kaplan übernommen. Ganz ungebräuchlich geworden sind die Bezeichnungen Adjunkt und Supernumerarius. In Gemeinden mit mehreren jungen Priestern wurde früher der dienstjüngste als Adjunkt bezeichnet, ein weiterer als Vikar und der dienstälteste als Kaplan.
Im Codex Iuris Canonici (cc. 564–572 CIC) bezeichnet der Begriff Kaplan einen Geistlichen mit einem extraterritorialen Seelsorgebereich für einen bestimmten Personenkreis (etwa in Krankenhäusern, Gefängnissen oder der Armee). In den meisten deutschen Diözesen ist es jedoch üblich, diese Seelsorger Pfarrer zu nennen (zum Beispiel Krankenhauspfarrer, Gefängnispfarrer oder Militärpfarrer), wenngleich aus diesem Titel keinerlei pfarrlichen Rechte abgeleitet werden.
Weblinks
Wiktionary: Kaplan – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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