Oberstes Gericht der DDR

Oberstes Gericht der DDR
Gebäude des Obersten Gerichts der DDR, Berlin-Mitte

Oberstes Gericht (OG) war der Name des höchsten Rechtsprechungsorgans der DDR. Es wurde durch Gesetz vom 8. Dezember 1949 organisatorisch getrennt vom Generalstaatsanwalt der DDR errichtet.

Bis zum Beginn der 1970er Jahre befand sich das Gebäude des Obersten Gerichts in der Scharnhorststraße 6 in Berlin. Danach zog es in die Räumlichkeiten im Justizgebäude der Littenstraße (damals Neue Friedrichstraße) in Berlin. In dem Gebäude befanden sich außerdem das Stadtgericht Berlin, die drei Stadtbezirksgerichte Mitte, Prenzlauer Berg und – bis zu dessen Auszug – Friedrichshain, das Staatliche Notariat sowie der Generalstaatsanwalt von (Groß-) Berlin, der Staatsanwälte der Stadtbezirke Mitte, Prenzlauer Berg und - bis zu dessen Auszug- Friedrichshain, des Militärgerichts und der Militäroberstaatsanwalt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Zuständigkeiten

DDR-Buch anlässlich des 20jährigen Bestehens des Obersten Gerichts, 1970

Zu den Aufgabenbereichen des Gerichts zählten

  • die Durchführung von Strafverfahren in erster und letzter Instanz, in denen der Oberste Staatsanwalt der DDR wegen der überragenden Bedeutung der Fälle Anklage vor dem Obersten Gericht erhob, sowie
  • die Kassation in Zivil- und Strafsachen.

Später kamen weitere Aufgaben hinzu, was vor allem dem Prozess der Vereinfachung zuzurechnen ist, den die DDR-Justiz durchschritt. Nach § 55 des Gerichtsverfassungsgesetzes der DDR, das am 15. Oktober 1952 in Kraft trat, hatte das Oberste Gericht auch

  • als zweite Instanz über die Rechtsmittel des Protests, der Berufung und der Beschwerde gegen erstinstanzliche Urteile in Zivil- und Strafsachen sowie
  • über die gegen Entscheidungen der Spruchstellen für Nichtigerklärungen des Amts für Erfindungs- und Patentwesen in Patentnichtigkeitssachen zu verhandeln und zu entscheiden.

Eine Verfassungsgerichtsbarkeit sowie spezielle Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtszweige bestanden in der DDR nicht. Für Vertragsstreitigkeiten innerhalb der sozialistischen Wirtschaft war das Zentrale Vertragsgericht der DDR zuständig.

Organisation

Das Oberste Gericht der DDR war ordentliches Gericht und entschied sowohl in Straf- als auch Zivilsachen. Dazu waren Senate gebildet, die je von einem Präsidenten oder Vizepräsidenten als Oberrichter geleitet wurden. Neben dem Oberrichter saßen in einem Senat zusätzlich zwei weitere Richter.

Die Geschäfte des Obersten Gerichts wurden vom Präsidium geregelt, das aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Oberrichtern bestand. Der Große Senat des Obersten Gerichts hatte über grundsätzliche Entscheidungen zu befinden. Je nachdem ob im Großen Senat über Straf- oder Zivilsachen zu entscheiden war, setzte er sich aus eben den Oberrichtern der jeweiligen Straf- oder Zivilsenate sowie dem Präsidenten und Vizepräsidenten des Gerichts zusammen.

  • Präsidenten: Kurt Schumann (1949–1960, NDPD), Heinrich Toeplitz (1960–1986, CDU), Günter Sarge (1986–1989, SED)
  • Vizepräsidenten: Hilde Benjamin (1949–1953, SED); Vizepräsident und Vorsitzender des Kollegiums für Strafrecht: Walter Ziegler (1953–1958), Gustav Jahn (1958–1962), Walter Ziegler (1962–1977), (neu 1. Vizepräsident) Günter Sarge (1977–1986)
  • Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht: Werner Strasberg
  • nicht dem Obersten Gericht unterstellte Generalstaatsanwälte (siehe DDR-Justiz): Ernst Melsheimer (1949–1960, SED), Josef Streit (1962–1986), Günter Wendland (1986–1989), Harri Harland (1989/1990), Hans-Jürgen Joseph (1-6/1990);
  • Stellvertretende Generalstaatsanwälte: Günter Wendland (bis 1986), Karl-Heinz Borchert, ab 1990 u. a. Peter Przybylski (langjähriger Pressesprecher/ Staatsanwalt für Öffentlichkeitsarbeit, u. a. in DFF-Fernsehsendung Der Staatsanwalt hat das Wort); Prof. Lothar Reuter

Der 1. Strafsenat

1. Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR bei einem Schauprozess 1963

Im 1. Strafsenat des Obersten Gerichts wurden insbesondere in den Anfangsjahren der DDR maßgebliche Prozesse von hoher politischer Relevanz für die Geschichte der DDR verhandelt, etwa der Prozess gegen die Zeugen Jehovas (1950), gegen Otto Fleischer (1953), Elli Barczatis/Karl Laurenz (1955), in denen es um Spionage ging, oder der Schauprozess gegen Hans Globke, einen engen Berater Konrad Adenauers, wegen dessen nationalsozialistischer Vergangenheit (1963). Von 1950 bis 1972 führte der Strafsenat 63 Verfahren gegen 260 Personen durch, wovon die meisten zwischen 1950 und 1957 stattfanden. In den 41 Prozessen mit 202 Angeklagten in diesem Zeitraum wurden nur zwei freigesprochen. Unter den 200 Schuldsprüchen waren

  • 17 Todesurteile (davon 15 vollstreckt)
  • 28 mal lebenslänglich
  • 40 mal 15 Jahre Zuchthaus
  • 51 mal zwischen 10 und 14 Jahren Zuchthaus.

Ab Mitte der 1960er Jahre nahm die Zahl der hier verhandelten Verfahren ab. Ab 1967 fand höchstens ein Strafprozess vor dem 1. Strafsenat pro Jahr statt.[2]

Den Vorsitz hatte meist der Vizepräsident, selten der Präsident. Der Strafsenat fällte insbesondere in den 1950er Jahren Urteile mit Rechtsgrundsätzen, die später in die DDR-Gesetzgebung einflossen. Ernst Melsheimer, der erste Generalstaatsanwalt der DDR, sprach dem Senat eine zentrale politische Funktion zu:

„Das höchste Gericht soll in den für die Grundlagen unseres Staates und für den Bestand unserer Republik entscheidenden Fragen Recht sprechen; es soll auf hoher, weithin dem ganzen Volke sichtbarer Plattform urteilen; es soll schnell und richtig urteilen. [...] Die Aburteilung [...] durch den höchsten Gerichtshof in breitester Öffentlichkeit stärkt und vertieft die demokratische Gesinnung und die demokratische Wachsamkeit der Massen.“

Hilde Benjamin (rechts), erste Vizepräsidentin des Gerichts (1963)

Die spätere DDR-Justizministerin Hilde Benjamin hielt in diesem Raum als erste Vizepräsidentin des Gerichts mehrere politische Prozesse ab. Sie leitete die Gesetzgebungskommission beim Staatsrat der DDR und schrieb DDR-Rechtsgeschichte.

Einzelnachweise

  1. Heute ist das Gebäude Sitz des Amtsgerichts Berlin-Mitte sowie verschiedener Zivilkammern des Landgerichts Berlin (Berufungs- und Beschwerdekammern, Verkehrskammern, Wettbewerbskammern, Kammern für Handelssachen).
  2. Statistik aus: Rudi Beckert: Die erste und letzte Instanz. Schau- und Geheimprozesse vor dem Obersten Gericht der DDR. Keip Verlag, Goldbach, 1995, S. 20, ISBN 3805102437

Literatur

  • Karl Wilhelm Fricke: Politik und Justiz in der DDR. Zur Geschichte der politischen Verfolgung 1945–1968. Köln 1979, ISBN 3-8046-8568-4.
  • Matthias Esch: Die Kassation in Strafsachen. Berichte des Osteuropa Instituts an der Freien Universität Berlin, Berlin 1992, ISBN 3-921374-46-4.

Weblinks

52.53193611111113.373011111111

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Volksaufstand in der DDR — Sowjetischer Panzer in Leipzig am 17. Juni 1953 In den Tagen um den 17. Juni 1953 kam es in der Deutschen Demokratischen Republik zu einer Welle von Streiks, Demonstrationen und Protesten, die als Aufstand des 17. Juni (auch Volksaufstand oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Oberstes Gericht — Oberstes Gericht,   im staatlichen Gerichtssystem allgemein das höchste Gericht, sei es dem Range nach (z. B. Bundesverfassungsgericht), sei es als Oberster Gerichtshof eines Instanzenzuges (z. B. BGH).   In der DDR war das Oberste Gericht das… …   Universal-Lexikon

  • DDR-Recht — Die sozialistische Justiz der Deutschen Demokratischen Republik wurde von der Sozialistischen Einheitspartei (SED) stets wachsam und misstrauisch als eher lästiges bürgerliches Relikt betrachtet, das die uneingeschränkte Machtausübung der SED nur …   Deutsch Wikipedia

  • DDR-Justiz — Die sozialistische Justiz der Deutschen Demokratischen Republik wurde im Geiste der marxistisch leninistischen Rechtstheorie weniger als Kontrollorgan staatlichen Handelns, als vielmehr als Vollstreckungsorgan des Willens der herrschenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste von Abkürzungen (DDR) — Die Liste DDR typischer Abkürzungen, die sich als alphabetische Sammlung versteht, enthält gemischte Begriffe, die aus Abkürzungen staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen, Dingen des Alltags, und aus allen gesellschaftlichen Bereichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der Bundeswehr — Logo der Bundeswehr Altes Logo der Bundeswehr …   Deutsch Wikipedia

  • Liste der österreichischen KFZ-Kennzeichen — Inhaltsverzeichnis 1 Österreichische Kfz Kennzeichen seit 1990 1.1 Systematik 1.2 Kennungen – Liste 1.2.1 Fahrzeuge für hohe Bundes und Landesfunktionäre sowie staatliche Institutionen …   Deutsch Wikipedia

  • Liste der österreichischen Kfz-Kennzeichen — Inhaltsverzeichnis 1 Österreichische Kfz Kennzeichen seit 1990 1.1 Systematik 1.2 Kennungen – Liste 1.2.1 Fahrzeuge für hohe Bundes und Landesfunktionäre sowie staatliche Institutionen …   Deutsch Wikipedia

  • 175er — Der linke Publizist Kurt Hiller veröffentlichte 1922 eine Aufsatzsammlung gegen den § 175. Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuchs (§ 175 StGB Deutschland) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11.… …   Deutsch Wikipedia

  • Homosexuelle Handlungen — Der linke Publizist Kurt Hiller veröffentlichte 1922 eine Aufsatzsammlung gegen den § 175. Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuchs (§ 175 StGB Deutschland) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11.… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”