Kausalgeschäft

Kausalgeschäft

Kausalgeschäft ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft.

Wegen des Abstraktionsprinzips ist im deutschen Recht das Kausalgeschäft vom abstrakten Geschäft zu unterscheiden.

Kausalgeschäfte sind Rechtsgeschäfte, aus denen sich der ihnen zugrunde liegende Rechtsgrund ergibt (z. B. Kaufvertrag). Bei ihnen gehört der Rechtsgrund (die causa) der Zuwendung zum Inhalt des Geschäfts. Das Kausalgeschäft rechtfertigt das abstrakte Geschäft. Die meisten Verpflichtungsgeschäfte sind Kausalgeschäfte.

Beispiel:

Viktor verkauft sein Auto an Klaus. Das bedeutet im Einzelnen:

Viktor verpflichtet sich, Klaus das Auto zu übereignen. Aus diesem Grund verpflichtet sich Klaus, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, also Geld in der vereinbarten Höhe zu übereignen und dem Viktor das Auto abzunehmen.

Die gegenseitigen Verpflichtungen bilden den Kaufvertrag. Dieser ist das Kausalgeschäft, der Rechtsgrund für die Übereignung des Geldes einerseits und für die Übereignung des Autos andererseits.

Sind sich die Parteien nicht über den Rechtsgrund einig oder ist die Einigung unwirksam, weil sie beispielsweise nicht der gesetzlichen Form entspricht, so erfolgt die Zuwendung rechtsgrundlos.

Ist dies der Fall, hat jede Vertragspartei einen Anspruch auf Rückübertragung der rechtsgrundlos übertragenen Vermögenswerte nach den Regeln der "ungerechtfertigten Bereicherung" (§§ 812 ff. BGB).

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Abstraktionsprinzip — Das Abstraktionsprinzip gehört zu den Grundsätzen des deutschen Zivilrechts (Lehre vom Rechtsgeschäft). Es hat sich unter dem Einfluss von Savigny im 19. Jahrhundert durchgesetzt und ist seit 1900 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.… …   Deutsch Wikipedia

  • Abstrakte Geschäfte — Es handelt sich um einen Begriff aus der Rechtswissenschaft. Das deutsche Schuldrecht unterscheidet gemäß dem Abstraktionsprinzip zwischen Kausalgeschäft und abstraktem Geschäft. Abstrakte Geschäfte sind, im Gegensatz zum Kausalgeschäft,… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsordnung — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsverhältnis — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentümer — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Einseitiges Rechtsgeschäft — Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführt. Neben dem Element der Willenserklärung(en) kann ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Privateigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Sacheigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Sachenrechtsgrundsätze — Das Sachenrecht bezeichnet im deutschsprachigen Raum das Rechtsgebiet, das der Regelung dinglicher Rechte dient. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Grundsätze des Sachenrechts 1.1.1 Publizität 1.1.2 Absolutheit 1.1.3 …   Deutsch Wikipedia

  • Staatseigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”