- Kausalgeschäft
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Kausalgeschäft ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft.
Wegen des Abstraktionsprinzips ist im deutschen Recht das Kausalgeschäft vom abstrakten Geschäft zu unterscheiden.
Kausalgeschäfte sind Rechtsgeschäfte, aus denen sich der ihnen zugrunde liegende Rechtsgrund ergibt (z. B. Kaufvertrag). Bei ihnen gehört der Rechtsgrund (die causa) der Zuwendung zum Inhalt des Geschäfts. Das Kausalgeschäft rechtfertigt das abstrakte Geschäft. Die meisten Verpflichtungsgeschäfte sind Kausalgeschäfte.
Beispiel:
Viktor verkauft sein Auto an Klaus. Das bedeutet im Einzelnen:
Viktor verpflichtet sich, Klaus das Auto zu übereignen. Aus diesem Grund verpflichtet sich Klaus, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, also Geld in der vereinbarten Höhe zu übereignen und dem Viktor das Auto abzunehmen.
Die gegenseitigen Verpflichtungen bilden den Kaufvertrag. Dieser ist das Kausalgeschäft, der Rechtsgrund für die Übereignung des Geldes einerseits und für die Übereignung des Autos andererseits.
Sind sich die Parteien nicht über den Rechtsgrund einig oder ist die Einigung unwirksam, weil sie beispielsweise nicht der gesetzlichen Form entspricht, so erfolgt die Zuwendung rechtsgrundlos.
Ist dies der Fall, hat jede Vertragspartei einen Anspruch auf Rückübertragung der rechtsgrundlos übertragenen Vermögenswerte nach den Regeln der "ungerechtfertigten Bereicherung" (§§ 812 ff. BGB).
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