- Kernarbeitsnormen
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Die Kernarbeitsnormen sind Sozialstandards im Rahmen der Welthandelsordnung, die menschenwürdige Arbeitsbedingungen und einen hinreichenden Schutz gewährleisten sollen. Sie wurden 1998 in einer Deklaration der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) niedergelegt.
Konventionen
Zu den Kernarbeitsnormen gehören folgende Konventionen:
- Übereinkommen 87 - Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948
- Übereinkommen 98 - Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949
- Übereinkommen 29 - Zwangsarbeit, 1930
- Übereinkommen 105 - Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957
- Übereinkommen 100 - Gleichheit des Entgelts, 1951
- Übereinkommen 111 - Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958
- Übereinkommen 138 - Mindestalter, 1973
- Übereinkommen 182 - Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999
Die Konventionen basieren auf den vier Prinzipien Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit und Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Bislang haben über 120 ILO-Mitgliedsstaaten alle Kern- oder Menschenrechtsübereinkommen ratifiziert, darunter auch Deutschland. Einige Entwicklungsländer sehen jedoch in solchen Standards den Versuch der Industrieländer, einen wesentlichen Wettbewerbsfaktor der Entwicklungsländer, nämlich niedrige Löhne, auszuhebeln.
Weblinks
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