- Kernloch
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Als Kernloch wird eine Bohrung bezeichnet, in die ein Innengewinde geschnitten wird.
Der Durchmesser des Kernloches ist häufig minimal größer als der spätere Innendurchmesser (Kerndurchmesser) des Gewindes. Durch den Schneidvorgang mittels eines Gewindebohrers wird das Material unter anderem plastisch verformt; es beginnt ein Fließvorgang in Richtung der Gewindespitzen und der Durchmesser verkleinert sich geringfügig. Deshalb ist der Kernlochdurchmesser materialabhängig. Für ein Gewinde M8 in Baustählen ist ein Kernloch mit dem Durchmesser 6,8 mm notwendig, dessen Durchmesser sich nach dem Gewindeschneiden auf ungefähr 6,65 mm verringert.
Wird jedoch das Innengewinde nicht mit einem Gewindebohrer, sondern durch einen Drehmeißel oder durch einen Fräser gefertigt, dann ist der zulässige Kernlochdurchmesser identisch mit dem Mindest- bzw. Kleinstmaß des Innendurchmessers des zu fertigenden Gewindes.
Üblich für die Dimensionierung ist es, die Gewindesteigung vom Gewinde-Nenndurchmesser abzuziehen. Nach einer anderen Faustregel wird das Gewindemaß mit 0,8 multipliziert; für M8 wäre es damit 8 mm • 0,8 = 6,4 mm.
Welcher Kerndurchmesser für welches Gewinde gebohrt werden muss, kann entsprechenden DIN-, oder ISO-Tabellen entnommen werden, beziehungsweise muss der spezifischen Aufgabe angepasst sein. Die weiteste Verbreitung in Deutschland hat das metrische ISO-Regelgewinde. Im entsprechenden Artikel findet sich eine Tabelle der Kernlochdurchmesser.
Da die Bohrdurchmesser für die unterschiedlichen Gewindegrößen oft „krumme“ Maße haben, zum Beispiel für M4 = 3,3 mm, M5 = 4,2 mm oder M8 = 6,8 mm, werden die entsprechenden Bohrer gelegentlich auch als Kernlochbohrer bezeichnet.
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