- Kettenvertrag
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Der Kettenvertrag ist eine sittenwidrige Gestaltung im Arbeitsrecht. Hier werden mehrere zeitlich befristete Arbeitsverträge nacheinander abgeschlossen. Zur Sittenwidrigkeit muss nachgewiesen werden, dass die Befristung in der Absicht geschehen ist, dem Arbeitnehmer die erweiterten Rechte einer unbefristeten Beschäftigung vorzuenthalten. Als Rechtsfolge eines Kettenvertrages gilt der Vertrag als einheitlich und unbefristet.
Die Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen ist nunmehr im Wesentlichen im Teilzeit- und Befristungsgesetz aus dem Jahr 2000 geregelt. Deshalb hat der Aspekt einer möglichen Sittenwidrigkeit einer Befristung nur noch untergeordnete praktische Bedeutung; vielmehr ergibt sich die (Un-)Zulässigkeit von befristeten Vertragen nunmehr im Wesentlichen aus § 14 TzBfG und der dazu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung.
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