- Kleinsiedlung
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Eine Kleinsiedlung oder Siedlungsstelle bezeichnet im deutschen Recht ein Wohngebäude mit Nutzgarten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen.
In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in sogenannten Kleinsiedlungsgebieten geregelt und städtebaulich gefasst. Kleinsiedlungen sind in der Regel im Rahmen einer Organisierten Gruppenselbsthilfe entstanden und entstammen dem Selbstversorgungsgedanken für die Bevölkerung.
Kleinsiedlungen sind heutzutage im Sinne des flächensparenden Bauens nicht mehr ganz zeitgemäß - viele der mit teilweise sehr großen Grundstücken ausgestatteten Kleinsiedlungen werden baulich nachverdichtet. Kleinsiedlungen sind häufig in Siedlergemeinschaften unter dem Dach des Deutschen Siedlerbundes organisiert und pflegen ein mehr oder minder ausgeprägtes soziales Gemeinschaftsleben. Kleinsiedlungen sind frühe Formen von Sozialen oder Gruppen-Wohnprojekten.
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