Komitee für Grundrechte und Demokratie

Komitee für Grundrechte und Demokratie

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie ist eine deutsche Bürgerrechtsorganisation, die 1980 unter anderen von Andreas Buro, Wolf-Dieter Narr, Roland Roth und Klaus Vack gegründet wurde. Das Komitee setzt sich für die Einhaltung der Grund- und Freiheitsrechte sowohl in Deutschland als auch von Deutschland aus weltweit ein.

Inhaltsverzeichnis

Selbstverständnis

Das Komitee tritt nach eigenem Selbstverständnis dafür ein, durch ein „aktives, streitbares, couragiertes und zivil ungehorsames Engagement Grundrechte und Demokratie zu verteidigen“.[1] Aufgrund seiner außerparlamentarischen, pazifistischen politischen Tradition steht das Komitee der Friedensbewegung der Bundesrepublik der 1980er- und 1990er-Jahre nahe.[2]

Geschichte

Einige spätere Gründer des Komitees veranstalteten 1978 das „3. Internationale Russell-Tribunal“ zur Situation der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland. Das erste Russell-Tribunal hatte 1966/67 in London als internationales Tribunal zur Untersuchung US-amerikanischer Kriegsverbrechen im Vietnamkrieg große Aufmerksamkeit der Presse in Europa erregt. Die Nachfolgeveranstaltung in der Bundesrepublik stieß jedoch insgesamt auf ein geringes öffentliches Echo. Eine Ursache dafür war nicht zuletzt in den Auswirkungen des Terrors der RAF und der staatlichen Reaktion darauf zu sehen.

So beschlossen verschiedene Initiatoren des Russell-Tribunals die Gründung des Komitees für Grundrechte und Demokratie, das ihrer Intention nach Hinterfragung der Grundrechtspraxis eine dauerhafte Plattform geben sollte.[3] In den Jahren nach der Gründung setzte sich das Komitee auch intensiv mit Fragen des zivilen Ungehorsams am Beispiel der Blockadeaktionen der Friedensbewegung gegen die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen auseinander. International prägte der Kampf um Menschenrechte in El Salvador, die Massaker in Osttimor sowie das Eintreten für die Rechte von Totalverweigerern von Kriegs- und Zivildienst die ersten Jahrzehnte der Arbeit des Komitees.[4]

Ziele

Ziele des Komitees für Grundrechte und Demokratie sind die „Entwicklung eines menschen- und bürgerrechtlichen Politikansatzes“[5] und „die Entwicklung von Theorie und Praxis einer menschenrechtlichen Strategie“. Im Unterschied etwa zur Humanistischen Union, die vorwiegend publizistisch und in Anhörungen im Bundestag oder den Länderparlamenten Bürgerrechtspositionen vertritt, entsendet das Komitee Beobachter zu den Schauplätzen möglicher Rechtsverletzungen und untersucht anhand von Einzelfällen die Asyl- und Abschiebepraxis sowie die Fairness in Strafprozessen mit politischem Hintergrund. Neben Stellungnahmen zu vom Komitee diagnostizierten Einschränkungen der Grundrechte wie durch den Großer Lauschangriff, die Online-Durchsuchungen oder Verschärfungen des Demonstrationsrechtes und zur Asylrechtspraxis hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie die Klagen gegen das umstrittene Luftsicherheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützt. Das Selbstverständnis des Komitees ist überparteilich, radikaldemokratisch und pazifistisch. Wegen der Unterstützung des Widerstandes gegen die Volkszählung 1987 wurde das Komitee ebenso wie die Humanistische Union, Jungdemokraten und Jungsozialisten 1986 vom Landesamt für Verfassungsschutz Niedersachsen beobachtet, bis dies durch ein Verwaltungsgerichtsurteil untersagt wurde.[6]

Zu den prominenten Unterstützern und Autoren des Komitees gehören Inge Aicher-Scholl, Ingeborg Drewitz, Dorothee Sölle, Ingrid Kurz-Scherf und Michael Greven.[7]

Aktionen und Projekte

Beispiele für praktische Initiativen des Komitees sind die seit 1994 jährlich durchgeführten Ferienbegegnungen von Jugendlichen aus Kriegs- und Spannungsgebieten. In mehr als zehn Jahren kamen über 19.000 Jugendliche aus Bosnien-Herzegowina (1994 und 1995), dem Kosovo (1999), Mazedonien (2001), Israel und Palästina (2002-2010) unter dem Motto „Ferien vom Krieg“ zu gemeinsamen Urlauben und Friedensseminaren unter geschützten Rahmenbedingungen in Deutschland und in Drittländern zusammen. Junge Bosnier und Serben, Albaner, Roma, und Serben oder Israelis und Palästinenser sollten dabei jeweils lernen, die vermeintlichen „Feinde“ als Menschen und ihre Interessenlagen als legitim kennenzulernen, wobei die realen Konflikte nicht ausgeblendet, sondern in Simulationen mögliche Konfliktlösungen bearbeitet werden konnten. „Ferien vom Krieg“ wurde 2003 mit dem „Stuttgarter Friedenspreis“ und dem „Mount Zion Award“, dem Panter-Preis der taz (2005) sowie dem Erich-Mühsam-Preis (2007) ausgezeichnet.

Publikationen

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie gibt gemeinsam mit anderen Bürgerrechtsorganisationen den jährlich erscheinenden Grundrechte-Report heraus. Die Jahrbücher des Komitees setzen sich jeweils mit Schwerpunktthemen wie dem Spannungsfeld zwischen Menschenrechtspolitik und Völkerrecht (2007) auseinander. Dabei reicht das Themenspektrum von der Kritik von „Sicherheitsgesetzen“ [8] über die Unterstützung der Blockadeaktionen in Mutlangen, die letztlich zur Revision der Rechtsprechung über Sitzblockaden durch das Bundesverfassungsgericht führten. Aber auch neue Elemente direkter Demokratie, die rechtliche Absicherung autonomer Frauenhäuser oder die Auseinandersetzung mit der Frage, ob die lebenslängliche Freiheitsstrafe mit der Menschenwürde des Grundgesetzes vereinbar ist, sind Themen, zu denen das Komitee für Grundrechte und Demokratie Beiträge verfasst hat. Mit sogenannten „Bürgerinformationen“, die sich in hoher Auflage direkt an die Öffentlichkeit wenden, nimmt das „Komitee“ anlassbezogen zu Themen wie „Volkszählungsboykott“ (1987), die drohende Abschaffung des Asylrechts (1993), den Krieg in Jugoslawien (1994), oder die US-Intervention im Irak (2004) sowie die Frage weiteren militärischen Engagements Deutschlands in Afghanistan (2007) Stellung.

Organisationsform

Das Komitee ist in Form eines gemeinnützigen Vereins organisiert, der seine Tätigkeit durch einen Arbeitsausschuss und den Vorstand initiiert und verantwortet. Derzeitiger Vorsitzender ist Heiner Busch, Politikwissenschaftler, Autor und langjähriger Mitarbeiter. Ein in Köln ansässiges Sekretariat koordiniert und organisiert die Arbeit des Komitees.

Quellenverweise

  1. Internetseite des Komitees für Grundrechte und Demokratie
  2. Siehe etwa Jahrbuch des Komitee für Grundrechte und Demokratie 1986, 1. A. 1987, Sensbachtal ISBN 3-88906-031-5 S.11 ff.
  3. Gründungserklärung laut Homepage des Komitees
  4. Jahrbücher des Komitee für Grundrechte und Demokratie 1983-1988
  5. Jahrbuch 1986, S.434
  6. Vorgänge, Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik 91,Januar 1988
  7. Artikel der Jahrbücher des Komitee für Grundrechte und Demokratie 1983-88
  8. Falco Werkentin im Komitee-Jahrbuch 1986, S. 17 ff.

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