Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

Die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e. V. mit Sitz in Bockhorn Landkreis Friesland (seit 2003), kurz: Zentralstelle KDV, wurde am 2. März 1957 gegründet und setzt sich für die uneingeschränkte Achtung der Glaubens- und Gewissensfreiheit im Sinne des Artikels 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ein.[1] Sie fördert die Information über diese Grundrechte, insbesondere das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.[2] Eine Werbung für Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gehört nicht zu den Aufgaben der Zentralstelle. Vorläuferorganisationen waren die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Friedensverbände, die 1948 gegründet wurde, und der Deutsche Ausschuss für Fragen der Wehrdienstverweigerung (1953–1957). Am 14. und 15. Mai 2011 feierte die Zentralstelle in Berlin die Abschaffung (Aussetzung) der Wehrpflicht in Deutschland mit einer Revue auf 54 Jahre Wehrpflicht. Die Mitgliederversammlung beschloss hier die Auflösung des Dachverbandes.[3] Ihr Vorsitzender, Werner Glenewinkel, begründete gegenüber Pressevertretern diesen Schritt mit der weitgehenden Erfüllung der Aufgaben der Zentralstelle durch den Wegfall der Wehrpflicht. Der langjährige Geschäftsführer Peter Tobiassen wies darauf hin, dass damit die Ära der Zwangsdienste in Nachkriegsdeutschland endlich abgeschlossen werde.[4] Am 31. August 2011 hat die Zentralstelle KDV bis auf weiteres ihre Arbeit eingestellt.

Inhaltsverzeichnis

Chronik der Zentralstelle KDV

Seit über 50 Jahren ist die Zentralstelle KDV zum Thema Kriegsdienstverweigerung in Deutschland tätig:

1956: Durch Änderungen des Grundgesetzes und das Wehrpflichtgesetz wird die bisher friedensstaatliche Ausrichtung des Grundgesetzes entscheidend verändert. Das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung (KDV) wird durch die Regelung des Wehrpflichtgesetzes dem Verwaltungsrecht zugeordnet mit der Folge, dass Kriegsdienstverweigerer einen Antrag stellen, das Recht dazu selbst beweisen und dieses von einem Ausschuss der Wehrverwaltung überprüfen lassen müssen.[5]

1957: Die Gründung der Zentralstelle KDV erfolgte am 2. März 1957 mit elf Mitgliedsverbänden

1978: Peter Tobiassen beginnt seine Tätigkeit bei der Zentralstelle KDV und ist bis heute dort als Geschäftsführer tätig.

1982: Die Zentralstelle KDV besteht seit 25 Jahren und wird als gemeinnützige Einrichtung anerkannt. Die Zahl der Mitgliedsorganisationen ist auf 25 angewachsen.

1990: Mit dem Beitritt der Länder der DDR zur Bundesrepublik gelten alle KDV-Regelungen auch in den neuen Bundesländern und Berlin. Die Mitgliederversammlung der Zentralstelle KDV legt als gemeinsames zentrales Ziel die Abschaffung der Wehrpflicht fest.

2011: Die Delegierten der 26 Mitgliedsverbände beschließen mehrheitlich die Auflösung der Zentralstelle KDV zum 31. Dezember 2014 Mit der Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland sieht der Vorstand die Arbeit der Zentralstelle KDV als gemeinsame Einrichtung von 26 Organisationen in Sachen Gewissensfreiheit für Kriegsdienstverweigerer in der Bundesrepublik Deutschland als weitgehend erledigt an. Nach wie vor bestehende Restaufgaben können die Mitgliedsorganisationen ohne übergeordnete Koordinations- und Fachstelle selbständig erledigen. Dieser Beschluss kann auf einer außerordentlichen oder ordentlichen Mitgliederversammlung mit der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder im Jahr 2014 rückgängig gemacht werden.

Aufgaben und Ziele

Im Rahmen ihrer Aufgabenbestimmung setzt sich die Zentralstelle insbesondere ein für:

  1. die Verwirklichung und Sicherung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung,
  2. den Schutz der Gewissensfreiheit im Bereich von Dienstpflichten nach Artikel 12a GG,
  3. die unvoreingenommene und aufgeschlossene Gesetzesanwendung durch die hierzu berufenen Organe und die Weiterentwicklung der einschlägigen Gesetze,
  4. die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die gesetzlichen Bestimmungen zur Kriegsdienstverweigerung einschließlich Ersatzdiensten und über deren praktischen Folgen,
  5. die Beratung und Information von Männern und Frauen, die Dienstleistungen nach Artikel 12a GG aus Gewissensgründen verweigern, sowie die Gewährung von Rechtsbeistand in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung, soweit dies möglich ist,
  6. jeglichen Schutz der Kriegsdienstverweigerer in der Öffentlichkeit, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit,
  7. die Beratung von Kriegsdienstverweigerern, Dienstpflichtigen und ihren Angehörigen in rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen sowie für
  8. die internationale Anerkennung des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung durch Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Organisationen des Auslandes.

Mitgliedsorganisationen

(Stand: Dezember 2009)

Bekannte Repräsentanten der Zentralstelle KDV

Literatur

  • Literatur in der Deutschen Nationalbibliothek
  • Norman Ciezki: Für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung: Einfluß und Bedeutung der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e. V. Agenda-Verlag, Münster 1999. Inauguraldissertation über die Zentralstelle KDV an der Universität Marburg. ISBN 3-89688-041-1
  • Forum Pazifismus. Zeitschrift für Theorie und Praxis der Gewaltfreiheit. Nr. 13. I/2007. Themenschwerpunkt: Zentralstelle KDV. 1957-2007. 50 Jahre Engagement für Kriegsdienstverweigerer.
  • Schwarzbuch Wehrpflicht - 99 Fälle aus der Praxis. Hrsg. von der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in der Bundesrepublik Deutschland e.V. und der Zentralstelle KDV. Bremen 2007, 76 S. Schwarzbuch Wehrpflicht als pdf, abgerufen am 15. Mai 2011.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Grundgesetz Artikel 4
  2. Satzung der Zentralstelle KDV
  3. Zentralstelle für Kriegdienstverweigerer löst sich auf, vom 13. Mai 2011, abgerufen am 15. Mai 2011.
  4. Wir feiern das Ende der Wehrpflicht, abgerufen am 15. Mai 2011.
  5. Chronik der Zentralstelle KDV

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