Konferenz Sächsischer Studierendenschaften

Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
SprecherInnen:

Michael Moschke (StuRa TU Dresden)
Anni Fischer (StuRa TU Chemnitz)

Anschrift:

c/o StudentInnenRat der Universität Leipzig
Universitätsstraße 1
04109 Leipzig

Website: www.kssnet.de

Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (im Gesetz als Konferenz der Sächsischen Studentenräte bezeichnet, kurz KSS) ist der Zusammenschluss gemäß § 28 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) aller Studierendenräte der staatlichen sächsischen Hochschulen. Die KSS vertritt damit alle rund 100.000 Studentinnen und Studenten der öffentlichen Hochschulen Sachsens.

Die KSS setzt sich auf Landesebene für die hochschulübergreifenden Interessen der Studierendenschaften ein und ist somit Verhandlungspartnerin für die sächsische Staatsregierung, insbesondere für das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, aber auch für andere landesweite Verbände. Sie ist zu allen Gesetzesvorhaben und Verordnungen, die die Hochschulen berühren, zu hören.

Die KSS ist eine Plattform des Austausches und der Koordinierung für die Aktivitäten der sächsischen Studierendenräte. Sie hält Kontakt und bildet ein Netzwerk mit den Studierendenvertretungen anderer Bundesländer sowie bundesweiter Zusammenschlüsse. Außerdem ist sie Mitglied im Aktionsbündnis gegen Studiengebühren und eine der tragenden Organisationen des studentischen Akkreditierungspools.

Die KSS hat 15 gesetzliche und gemäß ihrer Geschäftsordnung weitere Mitglieder. Entscheidungsorgan der KSS ist der LandessprecherInnenrat.

Grundlage der Arbeit der KSS sind ihre Geschäftsordnung und ihre Finanzvereinbarung.

Mitglieder der KSS

Die Mitglieder der KSS sind mindestens die Studierendenräte der Hochschulen gemäß § 1 SächsHSG:

Darüber hinaus bestehen Kooperationen mit den Studierendenvertretungen folgender Hochschulen:

LandessprecherInnenrat

Der LandessprecherInnenrat (kurz LSR) ist das Entscheidungsorgan der KSS. Er setzt sich gemäß der Geschäftsordnung aus mindestens 29 Vertreterinnen und Vertretern der Mitglied der verschieden Hochschulen zusammen. Er tagt in der Regel einmal monatlich, jeweils an unterschiedlichen Hochschulstandorten. Der LSR wählt bis zu zwei SprecherInnen und Beauftragte für jeweils Koordination, Öffentlichkeitsarbeit und Finanzen.

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