Konferenz Thüringer Studierendenschaften

Konferenz Thüringer Studierendenschaften

Die Konferenz der Thüringer Studierendenschaften (KTS) ist der gesetzlich geregelte Zusammenschluss der neun Thüringer Studierendenvertretungen. Sie vertritt die rund 50.000 Studierenden gegenüber dem Land Thüringen, d. h. vor allem gegenüber dem Landtag und dem zuständigen Ministerium.

Jede Thüringer Hochschule entsendet zwei Delegierte, insgesamt hat die KTS damit 18 Delegierte von den neun Thüringer Hochschulen. Aus ihrem Kreis wählt die KTS zwei gleichberechtigte Sprecher.

Die KTS ist Mitglied im Aktionsbündnis gegen Studiengebühren und eine der tragenden Organisationen des studentischen Akkreditierungspools. Sie wählt die studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studentenwerks Thüringen.

gesetzliche Grundlage

Rechtliche Grundlage für die Bildung der KTS ist das Thüringer Hochschulgesetz in seiner Fassung vom 21. Dezember 2006:

§ 75 Konferenz Thüringer Studierendenschaften
Die aus Studierendenschaften der Hochschulen gebildete Konferenz Thüringer Studierendenschaften vertritt die Belange der Studierenden gegenüber dem Ministerium und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu Regelungen, die die Studierenden betreffen. Näheres zu ihren Aufgaben, ihrer Zusammensetzung sowie ihrer Vertretung nach außen kann sie durch ein Regelwerk festlegen, welches der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der zentralen Organe der Studierendenschaften bedarf.

Mitgliedsstudierendenschaften

Die Studierendenschaften folgender Hochschulen sind bei der KTS vertreten:

Da die zwei Thüringer Berufsakademien nicht im Geltungsbereich des Hochschulgesetzes liegen, haben diese Studierenden bei der KTS kein Stimmrecht.

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