Konkursverschleppung

Konkursverschleppung

Als Insolvenzverschleppung (früher Konkursverschleppung) wird die Nichtantragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bezeichnet.

Ist die Schuldnerin eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft, bei der auch nicht zumindest eine natürliche Person mittelbar oder unmittelbar unbeschränkt mit ihrem ganzen Vermögen haftet, ist die Insolvenzverschleppung in Deutschland eine Straftat, geregelt § 15a InsO. Diese einheitliche Regelung gibt es erst seit Inkrafttreten des MoMiGs am 1. November 2008. Davor war die Straftat in verschiedenen Gesetzen geregelt: §§ 64 und 84 GmbHG für Gesellschaften mit beschränkter Haftung; § 92 (Abs. 2) AktG für Aktiengesellschaften. Handelt es sich bei den Gesellschaften um offene Handelsgesellschaften (oHG) oder Kommanditgesellschaften (KG) so galten die §§ 130b, 177a HGB:

Rechtsnorm

§ 15a Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit

(1) Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Gleiche gilt für die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Gesellschafter oder die Abwickler bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist; dies gilt nicht, wenn zu den persönlich haftenden Gesellschaftern eine andere Gesellschaft gehört, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.

(2) Bei einer Gesellschaft im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 gilt Absatz 1 sinngemäß, wenn die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Gesellschafter ihrerseits Gesellschaften sind, bei denen kein Gesellschafter eine natürliche Person ist, oder sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art fortsetzt.

(3) Im Fall der Führungslosigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist auch jeder Gesellschafter, im Fall der Führungslosigkeit einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft ist auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Stellung des Antrags verpflichtet, es sei denn, diese Person hat von der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung oder der Führungslosigkeit keine Kenntnis.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Absatz 2 oder Absatz 3, einen Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig stellt.

(5) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 4 fahrlässig, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?
Synonyme:

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Konkursverschleppung — Insolvenzverschleppung …   Universal-Lexikon

  • Insolvenzverschleppung — Konkursverschleppung (veraltet) …   Universal-Lexikon

  • Albrecht Müller (Publizist) — Albrecht Müller auf dem Evangelischen Kirchentag 2007 Albrecht Müller (* 16. Mai 1938 in Heidelberg) ist ein deutscher Volkswirt und Publizist. Müller war von 1987 bis 1994 für die SPD Mitglied des Deutschen Bundestages und ist seitdem als Autor… …   Deutsch Wikipedia

  • Bremer Vulkan — AG Rechtsform Aktiengesellschaft Gründung 23. Okt …   Deutsch Wikipedia

  • Burim Osmani — (* 1964 in Jugoslawien, heute Kosovo) ist ein kosovo albanischer Investmentunternehmer, der in Deutschland lebt. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Bundesnachrichtendienstliche Beobachtung 3 Hehlerei und A …   Deutsch Wikipedia

  • Der reichste Mann Deutschlands — Günter Ogger (* 25. April 1941 in Ulm) ist ein deutscher Wirtschaftsjournalist, der sich besonders durch zeitgenössische Recherchen zu Missständen auf Management Ebene und insbesondere im Kapitalsektor bei einem breiteren Publikum einen Namen… …   Deutsch Wikipedia

  • Elmar Schmähling — (* 17. Februar 1937 in Bad Neustadt an der Saale) ist ein ehemaliger Marineoffizier und Politiker. Schmähling trat am 1. September 1957 als Matrose und Offizieranwärter in die Marine ein. Nach seiner Ausbildung zum Marineoffizier wurde er am 8.… …   Deutsch Wikipedia

  • Georg Meixner — (* 26. Juli 1887 in Ebensfeld; † 28. Oktober 1960 in Bamberg) war ein deutscher katholischer Geistlicher, bayerischer Politiker und päpstlicher Hausprälat. Als Abgeordneter der Bayerischen Volkspartei und später der CSU gehörte er 1932–1933 und… …   Deutsch Wikipedia

  • Georg Rattel — (* 29. April 1882 in Hof; † 14. Februar 1950 in Bamberg) war ein fränkischer Kommunalpolitiker. Als Mitglied der Bayerischen Volkspartei war er langjähriges Mitglied des Stadtrats von Bamberg und fungierte von 1919 bis 1924 als ehrenamtlicher… …   Deutsch Wikipedia

  • Günter Ogger — (* 25. April 1941 in Ulm) ist ein deutscher Wirtschaftsjournalist, der sich besonders durch zeitgenössische Recherchen zu Missständen auf Management Ebene und insbesondere im Kapitalsektor bei einem breiteren Publikum einen Namen gemacht hat.… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”