- Konrad Kruis
-
Konrad Kruis (* 11. Mai 1930 in München) war von 1987 bis 1998 Richter am Bundesverfassungsgericht.
Seine juristische Laufbahn begann Kruis 1958 in der Verwaltung des Freistaats Bayern. 1960 wurde er in die Bayerische Staatskanzlei berufen, wo er zuletzt, ab 1978, als Ministerialdirigent tätig war.
Vom 16. November 1987 bis 28. September 1998 gehörte er aufgrund seiner Wahl durch den Bundestag als Nachfolger des Richters Engelbert Niebler dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Zuständig war er im Verfassungsgericht unter anderem für Bund-Länder-Streitigkeiten und hat als Berichterstatter einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Strafvollstreckungsrecht ausgeübt. Sein Nachfolger wurde der Richter Siegfried Broß.
1998 wurde Konrad Kruis durch den Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt. Seit 1999 ist Konrad Kruis als Rechtsanwalt in München tätig.[1]
Weblinks
- Pressemitteilung Nr. 97/98 des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. September 1998 zum Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht
- Pressemitteilung Nr. 38/2005 des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Mai 2005 zum 75. Geburtstag von Konrad Kruis
- Pressemitteilung Nr. 32/2010 des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Mai 2010 zum 80. Geburtstag von Konrad Kruis
Literatur
- Bernhard Großfeld, Herbert Roth (Hrsg.): Verfassungsrichter. Rechtsfindung am U.S. Supreme Court und am Bundesverfassungsgericht; Münster-Hamburg 1995 (Münsteraner Studien zur Rechtsvergleichung, Band 5), S. 381–395.
Quellen
- ↑ Gassner Rechtsanwälte, München. www.gassner.de. Abgerufen am 7. Juni 2011.
Wikimedia Foundation.