- Konstanzprüfung
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Unter der Konstanzprüfung versteht man eine Überprüfung von Bezugswerten im Rahmen der Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik und der nuklearmedizinischen Diagnostik. Es ist in jeweiligen nationalen Bestimmungen festgelegt, welche Parameter zu prüfen sind, welche Grenzwerte einzuhalten sind und welche Prüfkörper zu benutzen sind. Die Bezugswerte der Konstanzprüfung werden bei der (Teil-)Abnahmeprüfung mit Messmitteln des Betreibers festgelegt.
Konstanzprüfung in der Radiologie
DIN 6868 Bereich Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik Titel Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben Kurzbeschreibung: Konstanzprüfung Letzte Ausgabe diverse ISO - Die Konstanzprüfung ist für Deutschland in der mehrteiligen DIN 6868 für verschiedene Anwendungsbereiche definiert. Folgende Normteile sind verfügbar (Stand 2008):
- Teil 1: Allgemeines
- Teil 2: Konstanzprüfung der Filmverarbeitung
- Teil radiographie 3: Konstanzprüfung bei Direkt
- Teil 4: Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung
- Teil 5: Konstanzprüfung in der zahnärztlichen Röntgenaufnahmetechnik
- Teil Mammographie 7: Konstanzprüfung an Röntgen-Einrichtungen für
- Teil kinematographie 11: Konstanzprüfung des Aufzeichnungssystems und der Kamera in der Röntgen
- Teil Vornorm) 12: Konstanzprüfung an Bilddokumentationssystemen (
- Teil 13: Konstanzprüfung bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen
- Teil 55: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgen-Einrichtungen; Funktionsprüfung der Filmverarbeitung (Vornorm)
- Teil 56: Abnahmeprüfung an Bilddokumentationssystemen
- Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten (Vornorm)
- Teil 58: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen der Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängersystemen (Vornorm)
- Teil Teleradiologie nach RöV (Norm-Entwurf) 59: Abnahme- und Konstanzprüfung in der
- Teil 151: Abnahmeprüfung an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen; Regeln für die Prüfung der Bildqualität nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung
- Teil 152: Abnahmeprüfung an Röntgen-Einrichtungen für Mammographie
Konstanzprüfung in der Nuklearmedizin
DIN 6855 Bereich Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin Titel Konstanzprüfung nuklearmedizinischer Messsysteme Kurzbeschreibung: Konstanzprüfung Letzte Ausgabe diverse ISO - Die Konstanzprüfung ist für Deutschland in der mehrteiligen DIN 6855 für verschiedene Anwendungsbereiche definiert. Folgende Normteile sind verfügbar (Stand 2010):
- Teil 1: In-vivo- und In-vitro-Messplätze
- Teil Szintigraphie und zur Einzel-Photonen-Emissions-Tomographie mit Hilfe rotierender Messköpfe 2: Konstanzprüfung von Einkristall-Gamma-Kameras zur planaren
- Teil 4: Konstanzprüfung von Positronen-Emissions-Tomographen (PET)
- Teil 11: Aktivimeter
Weitere Vorschriften zur Durchführung von Konstanzprüfungen in der Nuklearmedizin finden sich in der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ (zur StrlSchV), PDF (1,7 MB)
Kategorien:- Medizinische Qualitätssicherung
- Strahlenschutz
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