Diplomat

Diplomat

Ein Diplomat ist ein Regierungsbeauftragter, der auf Regierungsebene die völkerrechtliche Vertretung seines Staates in oder gegenüber ausländischen Staaten oder internationalen Organisationen vornimmt. Er kann dabei Chef einer diplomatischen Mission oder dieser untergeordnet sein.

Im Auswärtigen Dienst der Bundesrepublik Deutschland werden grundsätzlich alle Beamten des höheren und des gehobenen Auswärtigen Dienstes zur Diplomatenliste eines Empfangsstaates angemeldet.

Inhaltsverzeichnis

Ausbildung

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Die Ausbildung erfolgt in der Regel in der Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin-Tegel. Zum Anwesen gehört die Borsig-Villa Reiherwerder.

Wer eine Karriere als Diplomat im höheren Auswärtigen Dienst ins Auge gefasst hat und sich auf den nächsten Einstellungstermin zur einjährigen Ausbildung in der Akademie Berlin-Tegel vorbereitet, der muss folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Er muss Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes sein.
  • Er muss ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium vorweisen (Abschlüsse an Musik- und Kunsthochschulen sowie die Abschlüsse des Lehramts zur Sekundärstufe I reichen nicht aus. Ein Bachelor-Abschluss ist in keinem Fall ausreichend).
  • Quereinsteiger werden nicht angenommen.
  • Beherrschung der englischen und französischen Sprache (Mindestanforderung). Im Auswahlverfahren kann Französisch durch die UN-Amtssprachen Arabisch, Chinesisch, Russisch oder Spanisch ersetzt werden. Aber spätestens bei der Einstellung sind ausreichende Französisch-Kenntnisse vonnöten.
  • Sehr guter Gesundheitszustand (gegebenenfalls auch der Familienangehörigen).
  • Ein Jahr Vollzeit-Unterricht in der Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin-Tegel.

Wer den Aufnahmetest des Auswärtigen Amtes besteht, den erwartet ein Jahr Vollzeitunterricht in der Diplomatenschule, die im Jahr 2006 von Bonn-Ippendorf nach Berlin-Tegel umgezogen ist. Der damalige Außenminister Steinmeier würdigte die Anlage bei der Einweihung als den schönsten Campus Berlins. Hier stehen Geschichte, Politik, Völkerrecht und Volkswirtschaft auf dem Stundenplan. Dieser Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung; mit der bestandenen Laufbahnprüfung werden die Studierenden in den höheren Auswärtigen Dienst übernommen. Diplomat ist allerdings nur, wer danach an einer deutschen Auslandsvertretung akkreditiert ist. Dies gilt im übrigen auch für die Bediensteten der übrigen Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes. In Deutschland können Deutsche zwar diplomatisch sein, Diplomaten jedoch im Regelfall nicht.

Beamte im gehobenen Auswärtigen Dienst benötigen anstatt eines abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudiums die Fachhochschulreife oder das Abitur. Nach erfolgreichem Bestehen des Auswahlwettbewerbs erwartet sie eine dreijährige Ausbildung an der Akademie Auswärtiger Dienst nach deren Abschluss ihnen der akademische Rang des Diplomverwaltungswirts (Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten) verliehen wird. Das Studium beinhaltet neben einer fundierten juristischen Ausbildung vor allem in den Bereichen Internationales Privatrecht, Bürgerliches Recht, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Staats- und Völkerrecht auch Vorlesungen aus den Bereichen Geschichte, BWL und VWL sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte in der Zentrale des Auswärtigen Amts sowie an einer Auslandsvertretung des Bundes.

Nach dem so genannten Generalistenprinzip können die Bediensteten des Auswärtigen Amtes an jedem Platz der Welt eingesetzt und mit jeder Aufgabe ihrer Laufbahn betraut werden. Eine Beschränkung auf einen bestimmten Arbeitsbereich oder eine bestimmte Region ist nicht möglich.

Status

Nicht erst seit dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 genießen Diplomaten ein Recht auf Immunität: Dies war bereits seit langer Zeit Gewohnheitsrecht. Es bedeutet, dass sie während der diplomatischen Mission vor Verfolgung, Verhaftung aber auch vor jeder sonst hoheitlichen Maßnahme geschützt sind. Außerdem müssen sie im Empfangsstaat keine Abgaben zahlen. Diplomaten erhalten von ihrem Heimatland eine Vollmacht zur Vertretung ihres Heimatlandes gegenüber anderen Staaten und insbesondere für die Aushandlung und Unterzeichnung von völkerrechtlichen Verträgen.

Homer beschreibt die diplomatische Mission von Menelaus und Odysseus in Troja, um die Rückkehr von Helena zu erreichen. Der Vorschlag von Antimachus, die beiden Botschafter unter Missachtung ihrer Immunität zu töten, wurde von der Versammlung der Trojaner mit Entsetzen abgelehnt.

Der traditionelle Grundsatz der Immunität wurde in dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen schriftlich festgehalten. Die Dienstgebäude und die Privatwohnung des Diplomaten werden einem verbreiteten Irrtum zufolge oft als „exterritorial“ bezeichnet. Die Dienst- und Wohnräume des Diplomaten sind lediglich unverletzlich. Diplomaten, die zugleich Staatsangehörige des „Empfangsstaates“ sind, werden regnicoles genannt. Diese Diplomaten genießen Immunität nur in Bezug auf ihre dienstlichen Handlungen. Der Besitz eines Diplomatenpasses vermittelt, für sich genommen, keine Immunität, sondern erst die Akkreditierung in einem Gaststaat.

Im Krieg werden Diplomaten aus Gründen der persönlichen Sicherheit in der Regel abgezogen. In Zeiten diplomatischer Verstimmungen werden Botschafter oder andere Diplomaten oft kurz- oder längerfristig zurückgerufen, um die Unzufriedenheit des Entsendestaates kundzutun.

Berühmte Diplomaten

(alphabetisch)

Zitate

Literatur

  • Jules Cambon: Le Diplomate. Paris, 1926.
  • Harold Nicolson: Diplomacy. London, 1939.
  • Jörg von Uthmann: Die Diplomaten – Affären und Staatsaffären von den Pharaonen bis zu den Ostverträgen. Stuttgart, 1985.
  • Abraham de Wicquefort: L’Ambassadeur et ses fonctions. Den Haag, 1682. (dt.: L’Ambassadeur oder Staats-Botschafter und dessen hohe Functions- und Staats-Verrichtungen. Frankfurt a. M., 1682.)
  • Jochen Trebesch: Diener zweier Herren – Diplomatenautoren des 20. Jahrhunderts. Berlin 2004.

Siehe auch


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